Aktuelle Themen 2023
Mai 2023
April 2023
- Öko-Regelung 5: Kennartenprogramm
- Gemeinsamer Antrag 2023
- Neue Kolleginnen und Kollegen im Fachdienst Ländlicher Raum
- Artenreiches Grünland? – Beratungsangebot des Landschaftpflegeverbandes
März 2023
- Artenschutz beim Osterfeuer – Nicht unbedacht anzünden!
- Die Ökomodell Region informiert am 14. März 2023 zum Thema Agroforst
Februar 2023
- Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2023
- Neuasweisung der nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete
Januar 2023
- Ende der Kernsperrfristen
- Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e.V.
- Landwirtschaftliche Hinweise zum Wildverbiss an Winterungen
Durchführung der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) 2023
Für das Jahr 2023 wurden 27 Betriebe für die BEE vom Statistischen Landesamt vorgegeben. Auf 6 Winterweizen-, 9 Wintergersten-, 8 Winterroggen- und 4 Rapsschläge wird im Kreis eine Beprobung stattfinden. Die durch Zufall ausgewählten Betriebe werden zeitnah vom Fachdienst ländlicher Raum darüber informiert. Es handelt sich um eine deutschlandweite Erhebung, die für die Erntestatistik und gesamte Einfuhr- und Vorratspolitik wichtig ist. Die Ermittlung wird von den Ländern eigenverantwortlich durchgeführt und ist in Hessen eine Kombination aus Probeschnitt (im Bestand) und Volldrusch (Wiegen des Ertrages). Zusätzlich sollen auf einigen Betrieben Qualitätsproben entnommen werden.
R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum, Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233
Frische Kräuterküche
Mild oder würzig, anregend und scharf, bitter oder pikant – für jeden Geschmack ist ein Kraut gewachsen. Jetzt startet die neue Kräutersaison und auf dem Wochenmarkt oder direkt beim Erzeuger können die ersten jungen Kräuter erworben werden. Biokräuter verleihen Gerichten jeder Art eine außergewöhnliche Note, da Geschmack und Aroma besonders intensiv sind. Die Auswahl, die der Kräutergarten im Sommer zu bieten hat, ist groß. Von der guten alten Petersilie, die als Zutat in Suppen, Eintöpfen, Salaten und Fleischgerichten gleichermaßen geeignet ist, bis hin zum Basilikum, das nicht zuletzt in Kombination mit Tomaten und Mozzarella mediterrane Genussmomente auf den Teller zaubert.
Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209
Öko-Regelung 5: Kennartenprogramm
Öko-Regelungen (ÖR) sind ein Bestandteil der Direktzahlungen. Es sind freiwillige Maßnahmen, die für ein Jahr eingegangen werden. Landwirte sollen so für Umweltleistungen honoriert werden.
Die Öko-Regelung 5 beinhaltet die ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit dem Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten. Der Landwirt verfährt weitestgehend selbstverantwortlich mit seiner Fläche. Wie er sie nutzt oder pflegt liegt in seiner Hand. Entscheidendes Kriterium ist der Nachweis der Kennarten. Dazu zählen u.a. die Gewöhnliche Schafgabe, Wiesen-Schaumkraut und Wiesen-Margerite.
Über einen Erfassungsbogen, der im Agrarportal zu finden ist, werden die Kennarten nachgewiesen. Dazu wird für den jeweiligen Schlag vom Agrarportal automatisch eine Begehungslinie berechnet, die dann beim Nachweisen der Arten abgeschritten werden muss.
Eine Broschüre als Hilfestellung zum Erkennen der 42 Kennarten(gruppen) hat das LLH in Zusammenarbeit mit dem HLNUG herausgebracht. Sie ist auf der Internetseite des LLH digital verfügbar https://llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/informationsbroschuere-zu-kennarten-im-gruenland-oeko-regelung-5-jetzt-erhaeltlich/
Finanziell wird der Nachweis von vier Kennarten mit 240 €/ha pauschal vergütet. Die ÖR 5 ist kombinierbar mit verschiedenen HALM 2 Förderungen ohne, dass es zu einem Abzug der Förderung auf der Fläche kommt. Außerdem ist die Kombination mit weiteren Öko-Regelungen möglich.
Bei jedweden Fragen oder für Tipps zur Bestimmung der Kennarten ist der Landschaftspflegeverband für Sie der passende Ansprechpartner.
Lena Gothe, 06621-944180; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gemeinsamer Antrag 2023
Das Antragsportal https://agrarportal-hessen.de wurde in der vergangenen Woche freigeschaltet, allerdings sind noch zahlreiche Fehler vorhanden. Dennoch wird empfohlen, den Antrag unverzüglich so weit wie möglich zu bearbeiten, da die Antragsfrist am 15. Mai 2023 endet. Neben den zahlreichen förderrechtlichen Änderungen sind in diesem Jahr folgende Neuerungen zu beachten: Die Angabe einer Email-Adresse ist zwingend für die Bearbeitung und Abgabe des Antrags, außerdem ist die Steuernummer bzw. die Steueridentifikationsnummer zu erfassen. Neu ist auch der Begriff Interventionen: Hierunter fallen die einzelnen Fördermaßnahmen wie Einkommensgrundstützung (EGS), Umverteilungs-Einkommensstützung (UES), Junglandwirte-Einkommensstützung (JES), Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) und die verschiedenen Öko-Regelungen (ÖR*). Zur Öko-Regelung Kennarten auf Dauergrünland (ÖR 5) wurde inzwischen eine Broschüre vom Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) veröffentlicht. Diese kann auf den Internetseiten des LLH (https://llh.hessen.de ) und des HLNUG (https://www.hlnug.de ) heruntergeladen werden. Die Erfassung der Kennarten erfolgt in diesem Jahr noch in einem Papierbogen, der im Agrarportal heruntergeladen werden kann. Ab dem kommenden Jahr ist eine App für die Erfassung der Kennarten geplant.
Sofern sich im Rahmen der Antragsbearbeitung Probleme oder Schwierigkeiten ergeben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Förderung weiterhin telefonisch bzw. nach Terminvergabe auch persönlich zur Verfügung (06621/87-2226, -2228, -2222, -2223, -2230, -2255).
Neue Kolleginnen und Kollegen im Fachdienst Ländlicher Raum
Im Sachgebiet Förderung beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg konnte inzwischen ein Teil der vakanten Stellen nachbesetzt werden.
Neu im Team sind:
Frau Dagmar Alles, Herr Sebastian Willhardt (Durchwahl der beiden: 06621/87-2222)
Herr Alexander Rexroth (Durchwahl: 06621/87-2223)
Frau Anabel Prosoli (Durchwahl: 06621/87-2253)
Frau Prosoli wird schwerpunktmäßig in den Bereichen Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2) sowie Weidetierschutz tätig sein, während Frau Alles, Herr Willhardt und Herr Rexroth im generellen Themenfeld Gemeinsamer Antrag agieren werden. Die neue Antragskampagne kann also kommen.
Thomas Krenzer, 06621/87-2221
Artenreiches Grünland? – Beratungsangebot des Landschaftspflegeverbandes
FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiete sind EU-Schutzgebiete zum Schutz, Erhalt und zur Wiederherstellung von bestimmten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen. Für diese Gebiete liegen besondere Maßnahmenpläne vor, um die Ziele zu erreichen.
Der Landschaftspflegeverband (LPV) unterstützt dieses Jahr das Sachgebiet Förderung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg bei der naturschutzfachlichen Grünlandberatung der Landwirte. Der Fokus liegt dabei auf den folgenden FFH-Gebieten: Hauneaue zwischen Neukirchen und Hermannspiegel, Obere und Mittlere Fuldaaue, Auewiesen von Fulda, Rohrbach und Solz sowie Flächen der Kalkmagerrasen zwischen Sontra und Morschen.
Inhalt dieser Beratungen werden unter anderem naturschutzfachliche Aspekte – Kräuter, Wiesenbrüter, Falter und co. – der Schläge sein. Zum Betrieb passend werden Bewirtschaftungsoptionen sowie Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Beispiele für Förderungen: HALM Naturschutzfachliche Sonderleistungen (NSL), Ökoregelung 5 „4 Kennarten“, investive Maßnahmen wie Entbuschungen oder Bekämpfung von Störarten.
Für die auf den Betrieb abgestimmte Beratung ist eine Einsicht in die Schlagdaten notwendig. Eine freiwillige Einwilligungserklärung ermöglicht dies dem LPV, und kann beim Sachgebiet Förderung oder beim LPV erfragt werden. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Sprechen Sie uns gerne an.
LPV Hersfeld-Rotenburg e.V., Ansprechpartnerin Lena Gothe, Tel. 06621/944180; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Artenschutz beim Osterfeuer – Nicht unbedacht anzünden!
Osterfeuer sind eine weit verbreitete Tradition. Aber Achtung! Die Holzhaufen stellen potentielle Brutplätze für Vögel und Rückzugsräume für Kleinsäuger, Insekten, Amphibien und Reptilien dar, die bei dem Anzünden zu Schaden und zu Tode kommen. Unser Osterfeuer kann also zu einem artenschutzrechtlichen Verstoß gegen die Verbote der § 39 & § 44 Bundesnaturschutzgesetz durch das Töten/Stören (besonders) geschützter Tierarten und durch die Beseitigung ihrer Lebens-, Ruhe-& Fortpflanzungsstätten führen, und einen Straftatbestand darstellen. Auch bei der Auswahl der Fläche ist aus verschiedenen Gründen Vorsicht geboten. Wir weisen auf die Beachtung folgender Punkte hin:
- Um- oder Aufschichten des Holzhaufens erst unmittelbar am Tag des Feuers
- Anzünden der Osterfeuer nur auf befestigten „Festplätzen“ oder Äckern
- Abstandsregelungen (auch zu Gehölzen und geschützten Biotopen!)
- Kein Verbrennen von Müll oder pflanzliche Abfällen
- Frühzeitig Genehmigungs- und Meldebedarf bei allen zuständigen Behörden klären (Veranstaltungen im Außenbereich erfordern Genehmigungen nach § 17 BNatSchG!)
Eine Orientierungshilfe des HMUKLV mit weiteren Hinweisen finden Veranstalter unter: https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-08/hmuelv_hmdi_brauchtumsfeuer.pdf
Ansprechpartner: Untere Naturschutzbehörde, 06621-87-2200 /-2260 /-2263 /-2264
Die Ökomodell Region informiert am 14. März 2023 zum Thema Agroforst
Das Thema Agroforstwirtschaft wird immer öfter im Zusammenhang mit Maßnahmen zu Klimaanpassung und Klimaschutz in der Landwirtschaft genannt. 2023 ist die agrofortwirtschaftliche Nutzung zum ersten Mal möglich. Wir laden alle interessierten landwirtschaftlichen Betriebe ein, sich über dieses neue Thema zu informieren. Termin: 14. März 2023 Veranstaltungsort: Hofgut Tann, Gerteröder Str. 8, in Ludwigsau- Tann, Beginn: 19.30 Uhr. Zur Einführung in das Thema wird die Klimaschutzbeauftragte des Landkreise Frau Elena Barth einen Überblick zu dem Thema geben. Wir freuen uns über ihre Anmeldung.
Ökomodell- Region Hersfeld- Rotenburg, 06621-872209 oder per mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2023
Das Sachgebiet Förderung beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg führt an folgenden Terminen Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2023 durch:
Montag, 03.04.2023 ab 19.30 Uhr, Mittwoch, 12.04.2023 ab 19.30 Uhr, Donnerstag, 13.04.2023 ab 19.30 Uhr, Mittwoch, 19.04.2023 ab 19.30 Uhr, Donnerstag, 20.04.2023 ab 19.30 Uhr.
Die Veranstaltungen finden jeweils im Landratsamt in Bad Hersfeld, Friedloser Straße 12, im neuen Kreistagssitzungssaal statt. Es wird um Anmeldung unter einer der folgenden Durchwahlen gebeten:
06621/87-2222, 06621/87-2223, 06621/87-2255, 06621/87-2230.
Neuausweisung der nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete
Seit dem 01.12.2022 gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AvDÜV). In ihr wurden die mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete neu ausgewiesen, die sogenannten roten und gelben Gebiete. Ob Ihre Flächen oder auch Teile davon in diesen belasteten Gebieten liegen, können Sie in dem GeoBox-Viewer einsehen (www.geobox-i.de/GBV-HE/). Hierfür muss in der Kartenauswahl der Layer „Düngeverordnung“ angeklickt werden. Liegen landwirtschaftliche Flächen in den entsprechenden Gebieten, ist die Bewirtschaftung an spezielle Auflagen geknüpft. Diese finden Sie unter https://llh.hessen.de/pflanze/boden-und-duengung/duengeverordnung/neue-regelungen-fuer-die-duengung-avduev-und-duev/
Ansprechpartner: Carsten Hollstein 06621-87 2201
Ende der Kernsperrfristen
Am 15.01 endete die Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost. Diese Düngemittel dürfen außerhalb der roten Gebiete wieder ausgebracht werden, wenn es die Bedingungen zulassen. Für alle anderen Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten, wie z. B. Gülle, endet die Sperrfrist am 31.01.2023. Darüber hinaus gilt aber ein Aufbringverbot wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren ist. Es ist auch nicht mehr möglich Nachtfröste auszunutzen, um auf tragfähigem Boden Düngemittel auszubringen. Auf bestelltem Ackerland muss die Aufbringung streifenförmig oder direkt in den Boden erfolgen. Auf unbestelltem Ackerland ist eine unverzügliche Einarbeitung vorzunehmen (innerhalb 4 Stunden.). R. Jacob FD LäRa, 066621-87-2233
Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e.V.
Der Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e.V. (LPV) wurde im November 2021 gegründet. Ziel ist der Erhalt und die Entwicklung einer abwechslungsreichen und ökologisch intakten Kulturlandschaft in Zusammenarbeit mit landnutzenden Partnern. Seit dem 01.12.2022 ist unsere LPV-Geschäftsstelle geöffnet mit zwei Personen Vorort: Dorothea Thielen (Geschäftsführerin) und Lena Gothe (Mitarbeiterin). Der LPV wurde auf Initiative der Landwirtschaft, dem Naturschutz und der Kommunen gegründet und wird kreisweit tätig sein. Ziel des LPVs ist – in guter Zusammenarbeit der drei Gruppen – freiwillig und kompromissbereit Projekte zur Erhaltung der Kulturlandschaft zu planen und umzusetzen. Der LPV trägt sich über Mitgliedsbeiträge und die Förderung für Landschaftspflegeverbände des Hessischen Umweltministeriums.
Aufgabenfelder des LPVs sind: Beratung von Landwirten rund um das artenreiche Grünland, insb. in FFH-Gebieten – Pflege und Entwicklung von Kalkmagerrasen, Entbuschungen – Heckenpflege, Obstbaumschnitt – Spezielle Artenschutzprojekte, z.B. Wiesenbrüter, Amphibien – Beratung bei naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen, Ökokontomaßnahmen – u.s.w.
Der LPV setzt bei der Umsetzung von Projekten auf lokale Akteure: Lohnunternehmer, Landwirte, Verbände. Die Umsetzung der Maßnahmen wird entlohnt/gefördert. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung oder beraten Sie gerne. Für Fragen, Anregungen und mehr Informationen sind wir unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Telefon 06621-944181 erreichbar.
Dorothea Thielen, LPV Hersfeld-Rotenburg e.V.
Landwirtschaftliche Hinweise zum Wildverbiss an Winterungen
Der Winter lässt, nach einem nur kurzen Gastspiel, zwar weiter auf sich warten, dennoch muss man in gefährdeten Lagen mit Schäden durch Wildverbiss rechnen. Vor allem in Wintern mit langen Frostphasen und langer Schneelage können diese Wildschäden an Winterungen dann auftreten.
Im Raps unterscheidet man zwischen Schäden durch Blattfraß und dem Verbiss am Vegetationskegel. Raps hat grundsätzlich ein sehr hohes Regenerationsvermögen; reiner Blattfraß, der Verluste von ca. 60-70 % zur Folge hat, kann von der Pflanze meist problemlos kompensiert werden. Wird jedoch Verbiss am Vegetationskegel festgestellt, muss dies wesentlich kritischer betrachtet werden. Wurde der Vegetationskegel stark geschädigt bzw. komplett abgebissen, reagiert die Pflanze meist mit verstärkter Seitentriebbildung; der Ertrag des fehlenden Haupttriebes kann durch die Seitentriebe i. d. R. allerdings nicht kompensiert werden. Die Blütenanlagen dieser Nebentriebe sind zudem deutlich schwächer als die des Haupttriebes; hinzu kommen eine ungleichmäßige Blüte und Abreife. Bei der Bewertung des Schadens gehen die Meinungen zwischen Landwirt und Jagdpächter oft auseinander; für eine objektive Beurteilung ist das Aufstellen von Drahtkäfigen (z.B. Metallgestelle von 1000 l Shutteln) hilfreich. Sicher im Boden verankert dienen sie als Zeigerflächen! Einfacher und schneller geht`s, wenn man Kartoffelkörbe aus Draht auf den Kopf stellt, und sie mit Zeltheringen ausreichend sichert.
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736