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Beitrag vom 18. Dezember 2020

Ein Dank an die heimische Landwirtschaft

Das Jahr 2020 nährt sich dem Ende – und es hofft wohl jeder, dass das nächste Jahr anders wird. Neben den seit den letzten Jahren üblichen Wetterkapriolen machten uns allen auch die ASP und Corona zu schaffen. Die Sehnsucht nach einer Rückkehr zu einer Lebensweise wie vor Corona ist bei allen greifbar. Es fehlt das Miteinander und die gesellschaftliche Stimmung wird zunehmend gereizter. Neben den anderen systemrelevanten Branchen trägt auch die Landwirtschaft einen erheblichen Anteil bei, um uns alle durch die Krisenzeiten zu bringen und das trotz niedriger Preise, mangelnder öffentlichen Wertschätzung, zunehmenden Auflagen und schlechten Ernten. Umso erstaunlicher ist es, dass der Wille und die Einstellung zum Umwelt- und Grundwasserschutz weiterhin ungebrochen hoch ist. Auch in diesem Jahr wurden wider aller Umstände zahlreiche Versuche zur Stickstoffoptimierung, Bodenfruchtbarkeit und Wasserausnutzung durchgeführt. Da Versuche und Ergebnisse aus unserer Region kommen, kommt es so auch der heimischen Landwirtschaft und unserem Grundwasser vor Ort zu Gute. Zusätzlich werden von der AGLW zahlreiche Felddatenerhebungen während der Vegetation durchgeführt, um standortspezifische Erkenntnisse zu vermitteln. Vor allem die Praxisversuche bedeuten einen nicht unerheblichen Mehraufwand für die Betriebe, weshalb wir diesen auch in diesem Jahr wieder besonders Danken wollen:

Cornberg: J. Klöpfel

Eiterfeld: Steffen Kohlmann, J. Ritz, G. Stumpf

Herleshausen: S. Gonnermann, E. Stöhr

Niederaula: R. Schornstein, M. Claus

Ringgau: H. Küllmer, U. Iffert

Rotenburg: P. Keim

Schenklengsfeld: C. Berlet, S. Schmidl

Hohenroda: J. Dehnert


Zudem danken wir auch allen Betriebsleitern/ -leiterinnen für die kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Schutz unseres lokalen Grundwassers und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest.

AGLW: 06623-933207


Beitrag vom 07. Dezember 2020

Erstellung Stoffstrombilanz

Betriebe, die einen N-Anfall aus eigener Tierhaltung von über 750 kg N/Jahr sowie 50 GV oder 30 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und über 2,5 GV/ha aufweisen, müssen seit 2018 eine SSb erstellen. Beträgt der N-Anfall aus eigener Tierhaltung mehr als der Schwellenwert aber die GV je ha weniger als 2,5, muss der Betrieb lediglich eine Ssb erstellen, wenn er zusätzlich Wirtschaftsdünger mit mehr als 750 kg N aufnimmt. Die fertige Stoffstrombilanz muss spätestens sechs Monate nach Ende des Betrachtungszeitraums vorliegen. Bei dem Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 ist das Ende Dezember.

AGLW


Beitrag vom 27. November 2020

Hausgeflügel vor der Geflügelpest schützen

In den letzten Wochen sorgen mehrere hundert an der Geflügelpest verendete Wildvögel und einige Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen in den Küstenregionen von Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen für die Annahme, dass das Seuchengeschehen in diesem Jahr deutlich ausgeprägter verläuft als in den zurückliegenden Jahren. Auch andere EU-Mitgliedsstaaten sind bereits ernsthaft betroffen. In mehreren Landkreisen in den genannten Regionen wurde zudem eine Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt in Hessen noch nicht notwendig. Da der Wildvogelzug aber noch anhält, gilt es aktuell die hiesigen Geflügelbestände zu schützen. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden und Kontakte zu Wildvögeln sollten reduziert bzw. vermieden werden. Außerdem sollten sich Geflügelhalter Gedanken machen, wie im Falle einer generellen Aufstallungspflicht das vorhandene Geflügel tierschutzgerecht untergebracht werden kann. Die Geflügelpest äußert sich in vermehrten Todesfällen, das Geflügel zeigt hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Außerdem kommt es zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung. Zudem müssen sich alle Geflügelhalter, die dem Veterinäramt noch nicht bekannt sind, registrieren lassen. Ein Erfassungsbogen steht als Download auf der Homepage des Landratsamtes (www.hef-rof.de) unter Landratsamt > Formulare & Vordrucke> Veterinärwesen und Verbraucherschutz zur Verfügung.

Auskunft erteilt: Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Wilhelm-Wever-Str. 1, Bad Hersfeld; Tel.: 06621-87 2302.


Beitrag vom 20. November 2020

Landwirtschaftliche Hinweise zur Situation Feldmäuse

Von Mäusen durchlöchertes Grünland, Feldraine und Wegränder prägen seit Monaten das Bild dieser Areale. Von dort aus sind die Nager ins Ackerland eingewandert und haben, vor allem nach nur flacher Bearbeitung der Flächen nach der Ernte, oft unbeschadet überlebt, und die auflaufenden Raps- und Getreidesaaten geschädigt. Sind in der Saat Fraßflecken zu sehen, muss vor einer Bekämpfung geprüft werden, ob diese überhaupt erforderlich ist. Die Schadschwelle wird z.B. durch die „Lochtretmethode“ erfasst: an möglichst mehreren Stellen eines Schlages werden auf einer Fläche von 250 m² alle Mäuselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden wird kontrolliert, wie viele Löcher wieder geöffnet sind. Ab einem Bekämpfungsrichtwert von 5 ‐ 8 neu geöffneter Löcher pro 250 m² ist eine Maßnahme angeraten. Eine direkte Bekämpfung ist das fachgerechte Auslegen von Feldmausködern; hierbei Gebietskulisse beachten: die Bekämpfung mit einem zugelassenen Zinkphosphid Präparat ist in Gebieten mit Vorkommen von Hamster, Birken- o. Haselmaus nur bis zum 1. März möglich! Einer Massenvermehrung kann mit der Legeflinte allerdings kaum wirkungsvoll begegnet werden.

Das Zusammenbrechen einer Massenpopulation ist witterungsabhängig und erfolgt üblicherweise in einer längeren Phase mit nasskalten Bedingungen. Geringer Befall hingegen kann durch Prädatoren (Greifvögel, Fuchs, etc.) in Schach gehalten werden. Um Greifvögel zu unterstützen 2 ‐ 3 m hohe Sitzstangen aufstellen; Querstange muss rund u. ausreichend dick (etwa 6 cm) sein, damit die Vögel sich daran gut festkrallen können.

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736


Beitrag vom 06. November 2020

NEU – Online-Antragstellung folgt auf „HELENA“ - Gemeinsamer Antrag (GA) 2021

Anders als in den Vorjahren werden im Frühjahr 2021 keine USB-Sticks mehr versandt. Stattdessen wird es allen Landwirten, die 2020 einen Agrarantrag gestellt haben möglich sein, den Gemeinsamen Antrag über das Internet (‚online‘) von Zuhause aus abzugeben. Die Eingabe der Antragsdaten wird ähnlich aufgebaut sein, wie im HELENA-Programm der Vorjahre. Die Anmeldung wird nach jetzigem Kenntnisstand mit gleichem Kenn- und Passwort wie bei der ZID (Zentrale-InVeKoS-Datenbank) erfolgen, die bereits bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen genutzt wird. Das entsprechende Antragsportal soll voraussichtlich zum 01.03.2021 freigeschaltet werden.

Weitere Informationen sind erhältlich im Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19, Bad Hersfeld (Tel.: 06621/87-2255).


Beitrag vom 06. November 2020

Gänsebraten - frisch aus der Region

Wer auf regionale Herkunft seines weihnachtlichen Gänsebratens und auf artgerechte Haltung Wert legt, sollte sich seine Weihnachtsgans rechtzeitig sichern. Unsere Weihnachtsgänse sind ausschließlich mit Getreide und Gras gefüttert und werden im eigenen Betrieb geschlachtet. Auf unserer Internetseite www.gutes-aus-waldhessen.de. finden Sie ein Rezept, wie die waldhessische Weihnachtsgans, sowie Bezugsquellen für frische Gänse und Hähnchen und Puten.

Gutes aus Waldhessen e.V. Telefon: 06621- 872209.


Beitrag vom 16. Oktober 2020

Bauernhof als Klassenzimmer ─ Aktuelles in der derzeitigen Corona-Pandemie-Situation

Der derzeitige Fokus des Schulbetriebes in Hessen liegt in der Abdeckung des Kernunterrichtes, um Unterschiede beim Lernfortschritt durch den pandemiebedingt eingeschränkten Unterricht zu kompensieren. Daher werden derzeit keine Schüleraustausche, Studien- oder Klassenfahrten durchgeführt. Tagesausflüge sind hingegen möglich. Somit können landwirtschaftliche Betriebe prinzipiell wieder Hofführungen durchführen, wenn dem keine behördlichen Anordnungen (z. B. der Landkreise) entgegenstehen. Maßgeblich und Grundlage ist die jeweils aktuelle einschlägige Corona Verordnung. Informationen zu den momentanen Maßnahmen sind unter www.corona.hessen.de zu finden. Zum eigenen Schutz und zum Schutz der Besucher wird eindringlich darum gebeten, die notwendigen Maßnahmen hinsichtlich Hygiene und Abstand einzuhalten. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, mit dem örtlichen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um die nötigen Maßnahmen zu besprechen. Sollte es im Hinblick auf die Infektionslage zu neuen Vorgaben bei der Durchführung von Hofbesuchen kommen, können diese immer aktuell unter www.bak.hessen.de eingesehen werden. Das Biosphärenreservat Rhön hat in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Fulda und der Landesvereinigung Milch e. V. eine Internetseite zum Thema „Kuhle Beschäftigung“ erstellt. Auf dieser Seite dreht sich alles rund um das Thema Milch, es gibt Bastelanleitungen, Fitnessübungen, Rezeptvorschläge und Hinweise zum regionalen Einkauf. Ein interessantes Angebot, sich auch daheim mit dem Thema Landwirtschaft auf spielerische Weise zu befassen.

R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum, Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233


 Beitrag vom 12. Oktober 2020

Nmin-Bodenprobenentnahme 2020

Ab  sofort  werden  im  Beratungsgebiet  der  AGLW  auf  den  Dauerbeobachtungsflächen  der  Leitbetriebe, aufvereinzelten  Versuchsflächen  sowie  in den Wasserschutzgebieten Bodenproben genommen. Dort sind nun wieder die bekannten Fahrzeuge anzutreffen, die über die Flächen fahren. Die Bodenprobennehmer sind selbst landwirtschaftlich tätig und können so den Bodenzustandsowie die Befahrbarkeitgut einschätzen. Die Fahrzeuge sind mit einer Terrabereifung ausgestattet, wodurch die Schäden an Boden und Kultur deutlich minimiert werden. Kleinere Schäden scheinen oft erheblicher zu sein als sie letztendlich sind. Spätestens im Frühjahr ist häufig kein Unterschied mehr festzustellen.

AGLW


Beitrag vom 12. Oktober 2020

Wildspezialitäten aus der Region: ein Hochgenuss!

Der beginnende Herbst ist die Zeit der jagdlichen Ernte: Reh-, Hirsch- und Wildschweinfleisch kommen aus heimischer Wildbahn frisch auf den Tisch. Das Wild im Seulingswald bewegt sich entsprechend seiner natürlichen Lebensweise fast ständig und ernährt sich von den natürlichen gewachsenen Pflanzen und Kräutern der Umgebung. Die Zubereitung von kulinarischen Köstlichkeiten wie Rehrücken, Hirschmedaillons, oder Wildschweinsteaks muss kein Buch mit sieben Siegeln sein. Weitere Infos zu den Bezugsquellen finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de.

Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87– 2209


Beitrag vom 14. September 2020

Die Einlagerungs-Kartoffeln und der Knoblauch sind da - direkt ab Hof!

Für den Kauf der Kartoffeln direkt aus der Region sprechen die Frische, die qualitativ hochwertigen Knollen und der direkte Kontakt zum Erzeuger. Überzeugen Sie sich selbst vom herausragenden Geschmack unserer Kartoffeln. Ob festkochend oder mehlig oder als vorwiegend festkochend: Die wohlschmeckende Alleskönner-Kartoffel Laura mit roter Schale, eignet sich für Salz und Bratkartoffeln, Pommes Frites oder Blechkartoffeln und Aufläufe. Neu dabei im Angebot frischer Knoblauch.

Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de.

Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209


Beitrag vom 19. August 2020

HALM-Antragsfrist endet am 01.10.2020

Bis zum 01.10.2020 können noch Anträge nach dem Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) gestellt werden. Neben Neu- und Erweiterungsanträgen sind auch Verringerungs- und Übertragungsanträge möglich. Sofern eine Fläche mit bestehender HALM-Verpflichtung dem Betrieb im kommenden Jahr nicht mehr zur Verfügung steht, kann für diesen Schlag bis zum vorgenannten Datum der sanktionslose Ausstieg aus der Verpflichtung beantragt werden. Eine andere Variante ist die Übertragung von bestehenden HALM-Verpflichtungen bei Flächenübergang an andere Betriebe. Auch in einem solchen Fall muss der Übertragungsantrag bis zum 01.10.2020 gestellt werden. Weitere Informationen sind im Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld bzw. unter Tel. 06621/87-2221 erhältlich.


Beitrag vom 31. Juli 2020

Honig aus der Region


Ein frisch geschleuderter Honig macht schon morgens gute Laune beim Frühstück. Umso mehr, wenn er von einem guten Imker aus der Heimat kommt. Daher ist ein wirklich guter Honig in erster Linie ein Honig aus der Region – der belastet die Umwelt nicht durch transportbedingte CO2-Emission und stellt quasi die konzentrierte, regionale Bestäubungsleistung dar. Honig ist ein Naturprodukt und es macht Spaß, seine Geschmacksvielfalt zu entdecken. Und: Bienen sind für Deutschland wichtige Nutztiere, deren Vorkommen wir mit dem Verzehr von regionalem Honig stärken können. Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de

Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209. 


Beitrag vom 07. Juli 2020

Freigabe von Brachflächen zur Futternutzung

Aufgrund der auch in diesem Jahr wieder herrschenden Trockenheit wurde die Nutzung von Brachflächen für Futterzwecke (Schnittnutzung oder Beweidung) hessenweit ab dem 16. Juli freigegeben. Diese Ausnahmeregelung betrifft die mit Code-Nummer 591 angegebenen Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind. Ein gesonderter Antrag auf Nutzung ist nicht erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von dieser Ausnahmeregelung nicht die ein- und mehrjährigen Honigbrachen (Code-Nummern 594 und 595) betroffen sind. Für diese gilt weiterhin das Nutzungsverbot.

Weitere Informationen sind erhältlich im Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19, Bad Hersfeld (Tel.: 06621/87-2255).


Beitrag vom 02. Juli 2020

Streuobst gesetzlicher Schutz

Streuobstwiesen unterstehen wie einige andere Biotope dem besonderen Schutz des Naturschutzgesetzes. Neben der Nutzung des Wiesenaufwuchses als Futter durch Mahd oder Beweidung wurden die Flächen durch die Bepflanzung mit hochstämmigen Obstbäumen (was die Mahd und Weidenutzung der Fläche erleichtert) gleichzeitig zur Gewinnung von Obst genutzt. Durch die Kombination des Lebensraumes von artenreichen Wiesen mit einem lockerem Überstand von Obstbäumen, die besonders im fortgeschrittenen Alter mehrerer Jahrzehnte besondere ökologische Bedeutung erreichen, ist ein sehr artenreicher Lebensraum entstanden. Aus diesem Grund hat das Land Hessen neben dem gesetzlichen Schutz in den letzten Jahrzehnten Programme zur Förderung und Erhaltung der Streuobstbestände umgesetzt. Diese Förderung dient der Erhaltung dieser Lebensinseln in der umgebenden Kulturlandschaft um einen finanziellen Ausgleich für die im Vergleich zu offenen Wiesenflächen erschwerte Nutzung anzubieten. Wichtig ist dabei lediglich, dass diese Nutzung im Rahmen traditioneller Praktiken bleibt (zum Beispiel in Form der Gewinnung von Heu und Krummet). Auch vor wenigen Jahren angepflanzte Bestände unterliegen neben dem Schutz der Förderrichtlinien bereits dem gesetzlichen Schutz (gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz). Auch sollte nicht vergessen werden, dass diese Flächen oft Lebensstätten geschützter Arten darstellen. Bei geplanten Maßnahmen, die von der vorher beschrieben Nutzung abweichen, sind diese vorab auf Ihre Genehmigungsbedürftigkeit zu prüfen. Dazu zählt vor allem auch die Beseitigung einzelner Obstbäume oder die Bearbeitung und Veränderung des Bodens!

F. Dittmar, Fachdienst Ländlicher Raum, SG Naturschutz, Tel.: 06621-87-2263


Beitrag vom 29. Juni 2020

Die neuen Frühkartoffeln sind da - direkt ab Hof!

Für den Kauf der Kartoffeln direkt vom Bauernhof sprechen die Frische, die qualitativ hochwertigen Knollen und der direkte Kontakt zum Erzeuger. Der Verbraucher kauft kein anonymes Produkt sondern ein heimisches Erzeugnis, angebaut in Waldhessen von heimischen Landwirten. Die butterzarte Sorte Solist in BIOLAND Qualität ist vorwiegend festkochend und schmeichelt dem Gaumen. Erhältlich im 5 und 10 kg-Sack sowie in 1 kg- und 2 kg-Tüten.

Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209.


Beitrag vom 08. Juni 2020

PAMIRA-Sammelaktion

Pamira ist ein System zur umweltgerechten Entsorgung leerer Pflanzenschutzmittelbehälter. Zurückgenommen werden Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier und Kunststoffsäcke. Die Verpackungen müssen das PAMIRA Zeichen tragen und gespült sein. Die Verschlüsse sind getrennt anzuliefern und Behälter über 50 Liter sollen durchtrennt werden. Abgabestellen- und Termine sind: Landhandel Brenzel, Eiterfeld vom 16.06.2020-17.06.2020, Raiffeisen Waren GmbH, Bebra vom 24.06.2020-25.06.2020 und Raiffeisen Westfalen Mitte eG, Eschwege vom 07.07.2020-08.07.2020. Alle Informationen zur Sammlung finden Sie unter www.PAMIRA.de.

Jacob, FD Ländlicher Raum, Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233


Beitrag vom 02. Juni 2020

Durchführung der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) 2020

In diesem Jahr sind 6 Winterweizen-, 9 Wintergersten-, 9 Winterroggen- und 2 Rapsschläge im Kreis Hersfeld-Rotenburg zur Beprobung vorgegeben. Die Auswahl geschieht durch das Statistische Landesamt nach dem Zufallsprinzip und ist nicht beeinflussbar. Die betroffenen Betriebe werden angeschrieben. Bei der BEE handelt es sich um eine Erhebung, die für die Erntestatistik und gesamte Einfuhr- und Vorratspolitik wichtig ist. Die Ermittlung wird von den Ländern eigenverantwortlich durchgeführt und ist in Hessen eine Kombination aus Probeschnitt (im Bestand) und Volldrusch (Wiegen des Ertrages). Der BEE wird eine hohe Bedeutung beigemessen, da sie zu einem frühen Zeitpunkt exakte Angaben zu Erträgen und Qualitäten liefern kann.

R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum, Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233


Beitrag vom 02. Juni 2020

Schafe scheren

Schafe müssen mindestens einmal pro Jahr vollständig geschoren werden. Im Frühjahr darf frühestens nach den Eisheiligen (Mitte Mai), besser noch nach der Schafskälte (Anfang Juni) geschoren werden. Der späteste Schurtermin sollte bei ganzjähriger Weidehaltung mindestens vier Monate vor Beginn der kalten Jahreszeit liegen, damit bis zum Einsetzen der ersten Nachtfröste genügend Wolle nachgewachsen ist. Als Richtzeit für die Schur sollte deshalb der Zeitraum Mitte Mai bis Mitte Juni eingehalten werden. Bei nasskaltem Wetter benötigen frisch geschorene Schafe zumindest innerhalb der ersten 24 Stunden unbedingt einen Witterungsschutz.

Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, 06621 – 87 23 02.


Beitrag vom 25. Mai 2020

Düngeverordnung 2020

Die neue Düngeverordnung gilt ab dem 01.05.2020! Es gibt zahlreiche Änderungen. Der Nährstoffvergleich sowie dessen Bewertung werden aufgehoben. Dafür muss nach der Ausbringung die tatsächlich ausgebrachte Düngermenge schlagbezogen/nach Bewirtschaftungseinheiten spätestens zwei Tage nach der Ausbringung aufgezeichnet werden. Die Düngebedarfsermittlung bleibt im Gegensatz zum Nährstoffvergleich bestehen. Geändert haben sich unter anderem Abstandsauflagen, Sperrfristen, Ausbringungsverbote auf gefrorene Böden und die Einarbeitungszeit auf unbestellten Ackerflächen. In den Roten Gebieten sind einige Verpflichtungen zusätzlich hinzu gekommen. Alle Änderungen finden sich auf http://aglw.de/D20.pdf

AGLW, 06623 / 933 207, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Beitrag vom 15. Mai 2020

Sicherung von jungen Wildtieren beim Mähen

Viele Tiere nutzen im Frühjahr Wiesen als Schutz für ihre Brut oder die Jungtiere, z.B. Rehe und Feldhasen. Damit sind gerade sie leider immer wieder einem erhöhten bzw. tödlichen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Um dies zu vermeiden, empfehlen sich folgende Maßnahmen(-Kombinationen) unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse:

  • Rechtzeitig den Jagdpächter informieren, damit dieser im Vorfeld die Wiesen nach Rehkitzen absuchen kann
  • Mähen von innen nach außen
  • Vergrämen (z. B. mit Knistertüten, Flatterbändern oder Wildscheuchen; am Abend vor der Mahd)
  • Wildretter an der Mähtechnik einsetzen. Tote Tiere im Futter können auch zu tödlichem Botulismus führen.

Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, 06621 – 87 23 02.


Beitrag vom 27. April 2020

Antragsfrist Gemeinsamer Antrag 2020 endet am 15.05.2020

Die Agraranträge (Gemeinsamer Antrag 2020) können aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation nach wie vor nur per Post bzw. in digitaler Form (über das Hochladen in eine Cloud) abgegeben werden. Eine persönliche Vorsprache im Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19 in Bad Hersfeld ist zurzeit leider nicht möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Förderung stehen jedoch bei Fragen zur Antragstellung gerne telefonisch zur Verfügung (06621/87-22222324262830, sowie 55) und geben bei Bedarf entsprechende Hilfestellung. Es wird darum gebeten, sich bei Problemen im Rahmen der Antragserstellung schnellstmöglich telefonisch an das Sachgebiet Förderung zu wenden, damit die rechtzeitige Antragsabgabe zum 15.05.2020 gelingt.


Beitrag vom 27. April 2020

Produkte aus unserer Heimat – Genuss im Wandel der Jahreszeiten: Käse aus Kuh- und Ziegenmilch

Die Region Waldhessen lädt Sie ein, auf kulinarische Entdeckungsreise zu gehen. Kühe und Ziegen erfreuen sich am Grün, die Weidesaison beginnt. Frische Kuh- und Ziegenmilchprodukte aus Waldhessen sind jetzt ein Genuss. Frischkäse, Camembert, Weichkäse und Schnittkäse stehen auf dem Speiseplan. Ob Frischkäse als Brotaufstrich, Camembert und Weichkäse zu Salaten oder Schnittkäse auf duftendem Bauernbrot. Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de

Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209


Beitrag vom 06. April 2020

Schwänzekupieren bei Ferkeln - Aktionsplan

Der Aktionsplan der Bundesregierung verpflichtet alle Schweine haltenden Betriebe, die Unerlässlichkeit des Kupier-Eingriffs für die vorgesehene Nutzung der Tiere im jeweiligen Betrieb glaubhaft darzulegen. Dazu sind u.a. eine Risikobewertung durchzuführen, Schwanzverletzungen zu dokumentieren, geeignete Optimierungs¬maßnahmen einzuleiten und ggf. eine Tierhalter-Erklärung auszufüllen. Diese Umsetzung wird in der nächsten Zeit kontrolliert werden, auch im Rahmen von Cross Compliance. Weitere Informationen unter https://umwelt.hessen.de/kupierverzicht und beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 06621/87 2302.


Beitrag vom 23. März 2020

Produkte aus unserer Heimat – Genuss im Wandel der Jahreszeiten: Aktuelles zu Ostern

Nicht nur Ostereier vom regionalen Huhn, auch aus dem Mobilstall, sind zu dieser Zeit gefragt, sondern auch das Brathähnchen aus Waldhessen wird in diesem Jahr aus BIO Freilandhaltung angeboten. Auch in diesem Jahr bieten Gutes aus Waldhessen Betriebe Eier aus ökologischer Erzeugung, Freilandhaltung und Bodenhaltung an. Aus welcher Haltung unsere Eier stammen, zeigt ihr Erzeugercode auf der Schale. 0 = Ökologische Erzeugung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung. Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de.

Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209


Beitrag vom 27. Januar 2020

Kräuterküche im Frühjahr

Mild oder würzig, anregend und scharf, bitter oder pikant – für jeden Geschmack ist ein Kraut gewachsen. Biokräuter verleihen Gerichten jeder Art eine außergewöhnliche Note, da Geschmack und Aroma besonders intensiv sind. Von der guten alten Petersilie, die als Zutat in Suppen, Eintöpfen, Salaten und Fleischgerichten gleichermaßen geeignet ist, bis hin zum Basilikum, das nicht zuletzt in Kombination mit Tomaten und Mozzarella mediterrane Genussmomente auf den Teller zaubert. Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de

Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209 facebook: https://www.facebook.com/gutesauswaldhessen


 Beitrag vom 13. Januar 2020

Bezirksversammlung der Rinderzüchter
 
Die Rinderzüchter laden zur diesjährigen Bezirksversammlung von HVL und Qnetics am Freitag, den 17.01.2020 um 10.00 Uhr ins SVG Rasthaus Hessenland Rast, Hauptstraße 1, 36275 Kirchheim ein.
 
Neben Themen zu Rinderbesamung und Viehvermarktung gibt es weitere Kurzreferate zu den Themen:

  • Milchproduktion - Stichworte für den Praktiker
  • Datenerfassung und -auswertung, Nutzen für den Milchviehhalter

Des Weiteren gibt Hr. Dr. Berge vom Veterinäramt Informationen zu aktuellen Themen.
Im Anschluss an die Veranstaltung wird eingeladen zur Betriebsbesichtigung bei Heiko Heenes, Birkenhof in 36275 Reckerode mit anschließender Betriebspräsentation bei Kaffee und Kuchen.


Alle Rinderzüchter sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.

Weitere Info´s bei Reiner Krehahn, 0 171 / 8 66 35 66


 Beitrag vom 13. Januar 2020

Antragsverfahren Gemeinsamer Antrag 2020

Im Rahmen der diesjährigen Antragskampagne werden wie bereits in den vergangenen Jahren Datenträger (USB-Sticks) für die digitale Antragstellung HELENA verschickt. Das Versenden der Datenträger wird zentral für alle hessischen Betriebe durchgeführt und soll ab Mitte Februar 2020 beginnen. Der Fachdienst Ländlicher Raum in Bad Hersfeld wird wie in den Vorjahren Informationstermine zur Handhabung des Anwendungsprogrammes anbieten. Im Rahmen dieser Veranstaltungen soll der Ablauf von der Installation des Programmes über die Bearbeitungsmöglichkeiten bzw. Erfordernisse bis hin zum Fertigstellen des Antrages demonstriert werden. Die Informationstermine sind in der ersten Märzwoche geplant, die genauen Daten werden rechtzeitig bekanntgegeben. Zusätzlich bietet der Fachdienst Ländlicher Raum bei Bedarf Unterstützung im Rahmen der Antragstellung an. Hierzu ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich, die entsprechenden Kontaktdaten werden ebenfalls rechtzeitig bekanntgegeben. Die aktuelle EU-Förderperiode endet zwar in diesem Jahr, allerdings wird es zunächst keine einschneidenden Änderungen im Förderrecht und bei den zugehörigen Bestimmungen geben. Momentan wird davon ausgegangen, dass frühestens im Jahr 2023 eine weitreichende Reform der europäischen Agrarpolitik konkret im Antragswesen zum Tragen kommt. Weitere Informationen sind im Fachdienst Ländlicher Raum erhältlich

Thomas Krenzer, 06621/87-2221; Sebastian Ernst, 06621/87-2255


Beitrag vom 06. Januar 2020

Ende der Kernsperrfristen

Das Aufbringungsverbot von Festmist, festen Gärrückständen und Komposten endet am 15.01.2020. Für alle anderen Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten, wie Gülle endet die Sperrfrist am 31.01.2020. Auch darüber hinaus gilt: Die Aufbringung auf überschwemmten, wassergesättigtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden ist verboten. Eine Aufbringung ist dann zulässig, wenn der Boden durch Auftauen aufnahmefähig wird, keine Abschwemmgefahr besteht, eine Pflanzendecke existiert und Bodenverdichtungen vermieden werden. Auf bestelltem Ackerland muss die Aufbringung streifenförmig oder direkt in den Boden erfolgen. Auf unbestelltem Ackerland ist eine unverzügliche Einarbeitung innerhalb von 4 Std. vorzunehmen. 

R. Jacob, FD LäRa, 066621-87-2233


Beitrag vom 06. Januar 2020

Produkte aus unserer Heimat – Genuss im Wandel der Jahreszeiten: Käse aus Kuh- und Ziegenmilch

Die Region Waldhessen lädt Sie ein, auf kulinarische Entdeckungsreise zu gehen. Kühe und Ziegen erfreuen sich am Grün, die Weidesaison geht dem Ende zu. Frische Kuh- und Ziegenmilchprodukte aus Waldhessen sind jetzt ein Genuss. Frischkäse, Camembert, Weichkäse und Schnittkäse stehen auf dem Speiseplan. Ob Frischkäse als Brotaufstrich, Camembert und Weichkäse zu Salaten oder Schnittkäse auf duftendem Bauernbrot.

Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209