Artikel 2019
Dezember 2019
- Betriebsübergaben / neue Gemarkungen im Flächenantrag (18.12.2019)
- Dank an unsere Landwirtschaft (09.12.2019)
- Rückblick 2019 (09.12.2019)
- Erstellung Stoffstrombilanz (Ssb) (09.12.2019)
November 2019
Oktober 2019
- Gänsebraten - frisch aus der Region (24.10.2019)
- Nutzung der ökologischen Vorrangflächen (Zwischenfrüchte; 07.10.2019)
September 2019
- Nmin-Bodenprobenentnahme 2019 (27.09.2019)
- Honig aus der Region (26.09.2019)
- Kernsperrfristen einhalten (16.09.2019)
- Änderung bei den ökologischen Vorrangflächen (Zwischenfrüchte)(16.09.2019)
- Gefahren im Straßenverkehr - Maisernte (02.09.2019)
August 2019
Juli 2019
Juni 2019
Mai 2019
- PAMIRA-Sammelaktion (31.05.2019)
- Schaf- und Ziegenbeweidung / Führen der Schlagkartei bei HALM (17.05.2019)
- HALM-Anträge stellen (10.05.2019)
- Sichere Weidezäune (03.05.2019)
- Produkte aus unserer Heimat – Genuss im Wandel der Jahreszeiten: Käse aus Kuh- und Ziegenmilch (03.05.2019)
- Neue Merkblätter zur Tierhaltung auf der Homepage des Landratsamtes (28.01.2019)
- Dürrehilfe 2018 – eine Bilanz (18.01.2019)
- Landwirtschaftliche Hinweise zur Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen (14.01.2019)
- Ende der Kernsperrfristen (14.01.2019)
- Stichtags- und Übernahmemeldungen nach der Viehverkehrsverordnung (07.01.2019)
- Betriebsübergaben / neue Gemarkungen im Flächenantrag (07.01.2019)
Beitrag vom 28. Dezember 2019
Betriebsübergaben / neue Gemarkungen im Flächenantrag
Die Antragstellung Gemeinsamer Antrag 2020 erfolgt wie im Vorjahr über das Programm HELENA. Dazu werden gegen Mitte Februar wieder USB-Sticks mit den Vorjahresdaten an die Landwirtinnen und Landwirte verschickt. Sofern eine Betriebsübergabe stattgefunden hat, kann sich der Hofnachfolger noch bis zum 15. Januar 2020 beim Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19 in Bad Hersfeld bzw. unter Tel.: 06621/87-2222 registrieren lassen. Dadurch ist es möglich, den Antrag 2020 bereits mit den neuen persönlichen Daten erstellen zu lassen. Ähnliches gilt, falls neue Flächen in Gemarkungen hinzukommen, in denen der Betrieb bisher noch nicht gewirtschaftet hat. Damit die Luftbilder dieser neuen Gemarkungen im Programm HELENA generiert werden können, ist ebenfalls eine Mitteilung an obige Adresse/Telefonnummer bis zum 15. Januar 2020 erforderlich.
Krentzer
Beitrag vom 09. Dezember 2019
Dank an unsere Landwirtschaft
Unruhige Zeiten - Dürre-Sommer, Wetterkapriolen, Düngeverordnung, Agrarpaket und vor allem gesellschaftliche Missverständnisse und Imageprobleme –
Die Landwirtschaft muss wieder mehr Wertschätzung in der Bevölkerung erfahren. Es besteht Aufklärungsbedarf, denn viele Bürger haben einfach den Bezug zur Landwirtschaft verloren. Gerade deswegen ist es wichtig immer das Gespräch zu suchen. Klimawandel, Tierwohl, Insektenschutz, Nitratbelastung – alles wichtig und jeder Landwirt hat ein ureigenes Interesse, darauf positiven Einfluss zu nehmen.
Im Bereich Grundwasserschutz hat sich bspw. schon viel getan. Die Nmin-Werte in unserer Gegend sind im Schnitt seit Jahren rückläufig, was eine geringere Nitratverlagerung zur Folge hat. Dünger werden effizienter eingesetzt und Potentiale des Bodens stärker genutzt. Das Interesse neue Strategien zu testen, die Düngung effizienter und so umweltschonender zu gestalten ist bei jedem Landwirt vorhanden. Und so wollen wir auch in diesem Jahr wieder ganz besonders den Landwirten danken, die im Interesse aller Versuche durchgeführt und betreut haben.
Namentlich waren dies in diesem Jahr in
- Cornberg:
- V. Bender
- R. Diegel
- Eiterfeld:
- D. Eigenbrod
- S. Kohlmann
- D. Sauerbier
- J. Ritz
- Herleshausen:
- B. Schönauen
- R. Landefeld
- Niederaula:
- R. Schornstein
- Ringgau:
- H. Küllmer
- O. Mench
- U. Iffert
- Rotenburg a. d. Fulda:
- R. Eckhardt
- F. Drescher
- Schenklengsfeld:
- C. Berlet
- J. Ehlert
- M. Hühne
- Sontra:
- M. Stein.
Zudem danken wir auch allen Betriebsleitern/ -leiterinnen für die kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Schutz unseres lokalen Grundwassers und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest.
AGLW: 06623-933207
Beitrag vom 09. Dezember 2019
Rückblick 2019
Die Monatsmitteltemperaturen im Jahr 2019 waren in jedem Monat (außer Mai) über dem langjährigen Durchschnitt. Die Jahresmitteltemperatur betrug bis November 11,2 °C. Das langjährige Mittel liegt bei 9,9°C (mit Dezember bei 9,2°C). Der Mai war 1,2°C kühler als im Durchschnitt. An einigen Tagen kam örtlich Bodenfrost hinzu. Vor allem den jungen Maispflanzen hat man diesen Umstand angemerkt.
Mit 690 mm Jahresniederschlag (570 mm bis Nov. plus Durchschnitt Nov. u. Dez.) liegen wir unter dem langjährigen Mittel (1990-2018) von 730 mm jedoch über dem Vorjahresniveau (500 mm). Der regenreichste Monat war der Mai mit 107 mm. Häufig kam es auch zu Starkregenereignissen, die gerade auf frisch ausgestellten Flächen zu erheblicher Erosion geführt haben. Im weiteren Verlauf wurde es dann trockener, was vor allem die Sommergetreide und -Leguminosen gespürt haben. Regional kam es immer mal wieder zu heftigen Gewittern, in deren Verlauf der Boden die Wassermengen nur unzureichend adsorbieren konnte.
P. Pfister, AGLW, 06623/933207
Beitrag vom 09. Dezember 2019
Erstellung Stoffstrombilanz (Ssb)
Betriebe, die einen N-Anfall aus eigener Tierhaltung von 750 kg N/Jahr überschreiten und dann mehr als 50 GV mit einem Besatz von mehr als 2,5 GV/ha (oder 50 GV ohne Fläche) besitzen, sind verpflichtet ab 2018 eine Stoffstrombilanz zu erstellen. Ist der N-Anfall aus eigener Tierhaltung über dem Schwellenwert aber die GV je ha kleiner 2,5, muss der Betrieb lediglich eine Ssb erstellen, wenn er zusätzlich Wirtschaftsdünger mit mehr als 750 kg N aufnimmt (gilt nur dann sollten die Bilanzwerte des Nährstoffvergleichs überschritten worden sein). Sollte das Düngejahr als Grundlage genommen werden, ist bis zum 31.12.2019 eine Ssb zu erstellen.
P. Pfister, AGLW, 06623/933207
Wildspezialitäten aus der Region: ein Hochgenuss!
Der beginnende Winter ist die Zeit der jagdlichen Ernte: Reh-, Hirsch- und Wildschweinfleisch kommen aus heimischer Wildbahn frisch auf den Tisch. Das Wild im Seulingswald bewegt sich entsprechend seiner natürlichen Lebensweise fast ständig und ernährt sich von den natürlichen gewachsenen Pflanzen und Kräutern der Umgebung. Die Zubereitung von kulinarischen Köstlichkeiten wie Rehrücken, Hirschmedaillons, oder Wildschweinsteaks muß kein Buch mit sieben Siegeln sein, Weitere Infos zu den Bezugsquellen finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de
Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87– 2209.
Beitrag vom 24. Oktober 2019
Gänsebraten - frisch aus der Region
Wer auf regionale Herkunft seines weihnachtlichen Gänsebratens und auf artgerechte Haltung Wert legt, sollte sich seine Weihnachtsgans rechtzeitig sichern. Unsere Weihnachtsgänse sind ausschließlich mit Getreide und Gras gefüttert und werden im eigenen Betrieb geschlachtet. Auf unserer Internetseite www.gutes-aus-waldhessen.de. finden Sie ein Rezept, wie die waldhessische Weihnachtsgans, sowie Bezugsquellen für frische Gänse und Hähnchen. Gutes aus Waldhessen e.V. Telefon: 06621- 872209. die Infos zu den Bezugsquellen finden sie unter waldhessen.de
Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87– 2209
Beitrag vom 07. Oktober 2019
Nutzung der ökologischen Vorrangflächen (Zwischenfrüchte)
Die Nutzung der als ökologischen Vorrangflächen angegebenen Zwischenfrüchte für Futterzwecke ist ab sofort freigegeben. Hintergrund sind die anhaltende Trockenheit und insbesondere Auswirkungen des vergangenen Dürrejahres. Eine gesonderte Anzeige oder Genehmigung ist nicht erforderlich. Die Flächen dürfen beweidet oder durch Schnittnutzung bewirtschaftet werden. Es bestehen keine zeitlichen Einschränkungen, die Regelung gilt hessenweit. Weitere Informationen sind im FD LR bzw. unter 06621/87-2221 erhältlich.
Beitrag vom 27. September 2019
Nmin-Bodenprobenentnahme 2019
Ab Mitte Oktober werden wieder Bodenproben (Nmin, z.T. Grundnährstoffe, C/N-Verhältnis und Schlämmanalysen) in den durch die AGLW betreuten Gebiete genommen. Nmin-Werte im Herbst geben Auskunft über die N-Ausnutzung der Kulturen.
B. Sokolowski, AGLW, 06623-933207
Beitrag vom 26. September 2019
Honig aus der Region
Winter ist Honigzeit. Und auch wenn es noch warm draußen ist: Ein guter Honig hellt die dunkler werdenden Tage wirklich auf und macht schon morgens gute Laune beim Frühstück. Umso mehr, wenn er von einem guten Imker aus der Heimat kommt. Daher ist ein wirklich guter Honig in erster Linie ein Honig aus der Region – der belastet die Umwelt nicht durch transportbedingte CO2-Emission und stellt quasi die konzentrierte, regionale Bestäubungsleistung dar. Honig ist ein Naturprodukt und es macht Spaß, seine Geschmacksvielfalt zu entdecken. Und: Bienen sind für Deutschland wichtige Nutztiere, deren Vorkommen wir mit dem Verzehr von regionalem Honig stärken können. Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209.
Beitrag vom 16. September 2019
Kernsperrfristen einhalten
Laut aktueller Düngeverordnung darf auf Ackerland nach Ernte der Hauptfrucht bis zum 31.1. kein Stickstoff (N) mehr gedüngt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter ist die N-Düngung bis zum 1.10. erlaubt, wenn die Aussaat bis zum 15.9. erfolgte. Das gilt auch für W.-Gerste nach Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis zum 1.10.. Ein zu erwartender Düngebedarf ist die Grundvoraussetzung für den Düngereinsatz. Auf Grünland, Dauergrünland und bei mehrjährigem Feldfutterbau gilt das N-Düngeverbot vom 1.11. bis 31.1.. Festmist und Kompost dürfen nicht vom 15.12. bis zum 15.1. gedüngt werden.
Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233
Beitrag vom 16. September 2019
Änderung bei den ökologischen Vorrangflächen (Zwischenfrüchte)
Bis zum 01. Oktober 2019 besteht noch die Möglichkeit, Änderungen bei den für das Jahr 2019 beantragten ökologischen Vorrangflächen vorzunehmen. Dies betrifft allerdings ausschließlich die Aussaat von Zwischenfrüchten mit einer Kulturpflanzenmischung. Sofern insbesondere aus witterungsbedingten Gründen die Zwischenfrüchte auf anderen Schlägen angebaut werden sollen, als dies ursprünglich geplant und im diesjährigen Flächenantrag angegeben war, kann bis zum vorgenannten Termin noch ein entsprechender Änderungsantrag gestellt werden. Darin sind sowohl die bisher vorgesehenen als auch die stattdessen gewählten Schläge zu benennen.
Die Formulare (Antrag auf Modifikation) sind auf dem USB-Stick HELENA enthalten bzw. im Fachdienst Ländlicher Raum unter Tel.: 06621/87-2255 bestellbar.
Beitrag vom 02. September 2019
Gefahren im Straßenverkehr - Maisernte
Die Maisernte in unserem Landkreis steht vor der Tür, der Erntetermin richtet sich nach Wetterlage und Abreifezustand der Maisbestände. Durch die Maisernte kommt es zu einem vermehrten Auftreten landwirtschaftlicher Gespanne im Straßenverkehr. Schlepper werden oft in Breite und Geschwindigkeit unterschätzt. Besondere Aufmerksamkeit gilt beim Einbiegen auf Feldwege bzw. auf öffentliche Straßen. Landwirtschaftliche Anbaugeräte schwenken aus bzw. Anhänger benötigen einen größeren Radius zum Abbiegen. Wenn auf beiden Seiten mit entsprechender Rücksicht gehandelt wird, können Unfälle durch umsichtiges Handeln vermieden werden.
F. Schwarz, KBV, 06621-77084
Beitrag vom 13. August 2019
Düngebedarf bei Herbstdüngung ermitteln
Um den Herbst-Düngebedarf ordnungsgemäß zu erfassen, stellen wir ein Formular bereit. Eine zusätzliche Nmin-Beprobung ist nicht erforderlich. Stand jetzt (07.2019) gilt nach wie vor: die 30/60-Regelung, die bekannten Sperrfristen und ein Düngebedarf bei Gerste nach Getreidevorfrucht, zu Winterraps und Zwischenfrüchten (Aussaat bis 15.09). Die Wintergerste generierte in diesem Jahr gute Erträge, da sie die gefallenen Niederschläge aus dem Mai noch gut ausnutzen konnte. Bei Sommerungen und Weizen werden die Erträge eher unterdurchschnittlich sein. Hier wird häufig eine positive Stickstoffbilanz hinterbleiben, was den Düngebedarf zur Folgefrucht deutlich senkt. Auf solchen Flächen sollte eine Düngung im Herbst unterbleiben.
AGLW, P. Pfister, 06623-933207, http://start.aglw.de/wrrl.html
Beitrag vom 22. Juli 2019
Frische Kräuterküche
Mild oder würzig, anregend und scharf, bitter oder pikant – für jeden Geschmack ist ein Kraut gewachsen. Jetzt startet die neue Kräutersaison und auf dem Wochenmarkt oder direkt beim Erzeuger können die ersten jungen Kräuter erworben werden. Biokräuter verleihen Gerichten jeder Art eine außergewöhnliche Note, da Geschmack und Aroma besonders intensiv sind. Die Auswahl, die der Kräutergarten im August zu bieten hat, ist groß. Von der guten alten Petersilie, die als Zutat in Suppen, Eintöpfen, Salaten und Fleischgerichten gleichermaßen geeignet ist, bis hin zum Basilikum, das nicht zuletzt in Kombination mit Tomaten und Mozzarella mediterrane Genussmomente auf den Teller zaubert.
Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209
Beitrag vom 06. Juni 2019
Trichinenprobenentnahme durch Jäger – Schulungstermin 04.07.2019
Jäger dürfen Trichinenproben (Untersuchungspflicht für Wildschweine!) entnehmen und die Wildkörper kennzeichnen, wenn sie entsprechend geschult und von der zuständigen Behörde beauftragt wurden. Verbindliche Anmeldungen zur kostenpflichtigen Schulung inklusive „Starterset“ (45 EUR) am 04.07.2019 um 17.30 Uhr bitte an den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Wilhelm-Wever-Straße 1, 36251 Bad Hersfeld, Telefon 0 66 21 – 87 23 02, Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bereits vorgemerkte Teilnehmer werden gebeten, Ihre Teilnahme an dem Termin zu bestätigen, falls noch nicht geschehen.
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Wilhelm-Wever-Straße 1, 36251 Bad Hersfeld, Telefon 0 66 21 – 87 23 02
PAMIRA-Sammelaktion
Pamira ist ein einfaches System zur umweltgerechten Entsorgung leerer Pflanzenschutzmittelbehälter. Zurückgenommen werden Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier und Kunststoffsäcke. Die Verpackungen müssen das PAMIRA Zeichen tragen und gespült sein. Die Verschlüsse sind getrennt anzuliefern und Behälter über 50 Liter sollen durchtrennt werden. Abgabestellen- und Termine sind: Landhandel Brenzel, Eiterfeld vom 11.06.2019-12.06.2019, Raiffeisen Waren GmbH, Bebra vom 18.06.2019-19.06.2019 und Raiffeisen Westfalen Mitte eG, Eschwege vom 03.07.2019-04.07.2019. Alle Informationen zur Sammlung finden Sie unter www.PAMIRA.de.
R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum, Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233
Schaf- und Ziegenbeweidung / Führen der Schlagkartei bei HALM
Für Betriebe mit Schaf- oder Ziegenbeweidung wird die Fördermaßnahme „Gewährung einer Zuwendung für die bessere Absicherung gegen Gefährdungen durch große Beutegreifer“ angeboten. Hier ist eine Förderung in Höhe von 17,- € je Hektar Weidefläche möglich. Dabei können alle Flächen des Betriebes einbezogen werden, die überwiegend mit Schafen oder Ziegen beweidet werden. Die Antragsfrist endet am 11.06.2019. Antragsunterlagen und weitere Informationen sind im Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld erhältlich. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Teilnahme an der HALM-Grünlandextensivierung Schlagkarteien mit Angaben zu Art und Zeitpunkt der Nutzung geführt werden müssen (Tel.: 06621/87-2221).
Beitrag vom 10. Mai 2019
HALM-Anträge stellen
Zum Ende dieses Jahres enden bei den meisten Teilnehmern am Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) die aktuellen Verpflichtungen. Um eine direkte Anschlussförderung zu erhalten, muss bis spätestens zum 01.10.2019 ein Zuwendungsantrag gestellt werden. Es empfiehlt sich allerdings, diese Antragsfrist nicht auszureizen, sondern bereits in den kommenden Wochen beim Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld vorzusprechen. Die Förderangebote reichen vom Ökologischen Landbau über die Grünlandextensivierung bis zu verschiedenen Maßnahmen im Ackerbau wie Blühflächen, Gewässer- und Erosionsschutzstreifen sowie dem Anbau von Zwischenfrüchten. Unklar ist bisher noch, ob auch eine weitere Teilnahme am Programm Vielfältige Kulturen im Ackerbau (5 verschiedene Hauptfrüchte) möglich sein wird. Jeder HALM-Antrag begründet einen 5-jährigen Verpflichtungszeitraum mit Beginn ab dem 01.01.2020. Die Fördervoraussetzungen und Bedingungen bleiben unverändert im Vergleich zu den bisherigen Bestimmungen, Antragsformulare sind im Fachdienst Ländlicher Raum erhältlich. Zusätzlich besteht für Betriebe mit Schaf- oder Ziegenbeweidung das Förderangebot „Gewährung einer Zuwendung für die bessere Absicherung gegen Gefährdungen durch große Beutegreifer“. Hier ist eine Förderung in Höhe von 17,- € je Hektar Weidefläche möglich. Dabei können alle Flächen des Betriebes einbezogen werden, die überwiegend mit Schafen oder Ziegen beweidet werden. Für diesen Antrag gilt allerdings die Frist 11.06.2019.
Weitere Informationen sind unter Tel. 06621/ 87-2224 erhältlich.
Beitrag vom 03. Mai 2019
Sichere Weidezäune
Die Weidehaltung ist ein weit verbreitetes Haltungsverfahren für viele Tierarten. Ein Risiko der Weidehaltung sind mögliche Tierausbrüche. Für Schäden, die aus Weiden ausgebrochene Tiere verursachen, haftet der Tierhalter. Doch was gilt es bezüglich des Weidezaunes zu beachten? Eine aid-Informationsbroschüre dazu kann kostenlos unter folgendem Pfad im Internet heruntergeladen werden: https://www.ble-medienservice.de -> Landwirtschaft -> Nutztiere -> „Sichere Weidezäune“.
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Wilhelm-Wever-Straße 1, 36251 Bad Hersfeld, Telefon 0 66 21 – 87 23 02
Beitrag vom 03. Mai 2019
Produkte aus unserer Heimat – Genuss im Wandel der Jahreszeiten: Käse aus Kuh- und Ziegenmilch
Die Region Waldhessen lädt Sie ein, auf kulinarische Entdeckungsreise zu gehen. Kühe und Ziegen erfreuen sich am Grün, die Weidesaison geht dem Ende zu. Frische Kuh- und Ziegenmilchprodukte aus Waldhessen sind jetzt ein Genuss. Frischkäse, Camembert, Weichkäse und Schnittkäse stehen auf dem Speiseplan. Ob Frischkäse als Brotaufstrich, Camembert und Weichkäse zu Salaten oder Schnittkäse auf duftendem Bauernbrot. Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de
Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209
Beitrag vom 23. April 2019
Ende der Antragsfrist Gemeinsamer Antrag Flächen 2019
Am 15.05.2019 endet die Abgabefrist für den Gemeinsamen Antrag Flächen 2019. Werden Anträge nach diesem Termin eingereicht, müssen die beantragten Beihilfen um 1 % je Kalendertag Verspätung gekürzt werden. Ebenso sind bis zum 15.05.2019 noch Änderungen in den bereits gestellten Flächenanträgen möglich. Sofern noch Zahlungsansprüche (ZA) mit Wirkung für das laufende Jahr abgegeben oder aufgenommen werden sollen, muss dies ebenfalls spätestens zum Stichtag 15.05.2019 erfolgen. Die Umbuchung der ZA in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) kann noch innerhalb von 25 Kalendertagen nach dem 15.05. (spätestens am 09.06.) durchgeführt werden, allerdings muss dabei als Übergabedatum der ZA der 15.05. in der Datenbank erfasst werden.
Weitere Informationen sind unter Tel. 06621/ 87-2255 erhältlich.
Beitrag vom 12. April 2019
Aktuelles zu Ostern
Nicht nur das Osterei vom regionalen Huhn, jetzt auch aus dem Mobilstall, ist zu dieser Zeit gefragt, sondern auch das Brathähnchen aus Waldhessen wird in diesem Jahr aus BIO Freilandhaltung angeboten. Auch in diesem Jahr bieten „Gutes aus Waldhessen“-Betriebe Eier aus ökologischer Erzeugung, Freilandhaltung und Bodenhaltung an. Aus welcher Haltung unsere Eier stammen, zeigt ihr Erzeugercode auf der Schale: 0 = Ökologische Erzeugung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung. Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de.
Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209
Regionale Broschüre für Direktvermarkter
Unter dem Motto „Regionale Entdeckungen-Genuss aus Hersfeld Rotenburg“ gibt das Regionalforum in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den Partnern „Gutes aus Waldhessen“ und Kreisbauernverband eine regionale Broschüre raus. Der Eintrag in der Broschüre ist kostenfrei. Bis Ende März können sich interessierte Anbieter melden und mit Hilfe eines Fragebogens ihre Angebote und Kontakte nennen. Nach Möglichkeit soll die Broschüre bis zum Hessentag im Juni in Bad Hersfeld veröffentlicht werden. Alle Partner des Projektes freuen sich, wenn zahlreiche Erzeuger und Vermarkter aus dem Landkreis mitmachen und ein bunter Strauß an regionalen Produkten präsentiert werden kann.
Kontaktadresse per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
R.Jacob, FD LäRa, Tel.: 06621-87-2233
Kräuterküche im Frühjahr
Mild oder würzig, anregend und scharf, bitter oder pikant – für jeden Geschmack ist ein Kraut gewachsen. Biokräuter verleihen Gerichten jeder Art eine außergewöhnliche Note, da Geschmack und Aroma besonders intensiv sind Von der guten alten Petersilie, die als Zutat in Suppen, Eintöpfen, Salaten und Fleischgerichten gleichermaßen geeignet ist, bis hin zum Basilikum, das nicht zuletzt in Kombination mit Tomaten und Mozzarella mediterrane Genussmomente auf den Teller zaubert.
Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de
Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209
Neue Merkblätter zur Tierhaltung auf der Homepage des Landratsamtes
Wer z.B. Schafe, Ziegen oder Geflügel halten möchte, hat bestimmte Dinge bei der Anmeldung und Haltung zu beachten. Dies betrifft nicht nur die Tierhaltung im Rahmen der Landwirtschaft, sondern auch reine Hobbyhaltungen. Für viele Neueinsteiger ist es jedoch schwer, einen Überblick über die Fülle an Vorschriften zu bekommen. Daher hat der Fachdienst Veterinärwesen neue Merkblätter z.B. für die Haltung von Hobby-Geflügel, die Schaf-/Ziegenhaltung, die Haltung von Minischweinen und anderen Tierarten auf der Homepage des Landratsamtes zum Herunterladen bereitgestellt.
Sie finden die Merkblätter unter www.hef-rof.de → Formulare & Vordrucke → Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Auf Anfrage können die Merkblätter auch direkt beim Fachdienst angefordert werden
Tel.: 06621-872302/Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dürrehilfe 2018 – eine Bilanz
Das Jahr 2018 war bundesweit geprägt von einer extremen Dürresituation, die zu starken Einbußen in der landwirtschaftlichen Bodenproduktion führte. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg war bei allen Kulturen ein signifikanter Ertragsrückgang zu verzeichnen, besonders betroffen war allerdings der Futterbau mit Einbußen von durchschnittlich über 50 %. Seitens des Bundes wurde ein Hilfsprogramm aufgelegt, an dem sich die Bundesländer beteiligen konnten. Das Land Hessen entschied sich für die Teilnahme, die erforderlichen Mittel wurden jeweils zur Hälfte durch den Bund und das Land bereitgestellt. Förderberechtigt war der landwirtschaftliche Betrieb, wenn er eine Existenzgefährdung infolge der Dürresituation nachweisen konnte sowie einen Ertragsrückgang um mindestens 30 % bezogen auf den vorangegangenen 3-Jahres-Durchschnitt. Dazu mussten umfangreiche Daten aus den betrieblichen Buchführungsabschlüssen erhoben werden. Außerdem waren die Vermögensverhältnisse offenzulegen und kurzfristig liquidierbares Privatvermögen vorrangig zur Schadensregulierung einzusetzen. Vom ermittelten Schaden werden bis zu 50 % als sogenannte Billigkeitsleistung gewährt. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wurden bis zum Ende der Antragsfrist (21.12.2018) insgesamt 30 Anträge auf Dürrehilfen gestellt. Diese geringe Antragszahl (lediglich ca. 2,4 % der landwirtschaftlichen Betriebe) ist den strengen Zugangskriterien zum Hilfsprogramm sowie dem damit verbundenen hohen bürokratischen Aufwand geschuldet. Die endgültige Prüfung und Berechnung der Anträge wird auf Basis der Buchführungsabschlüsse des Wirtschaftsjahres 2018/19 erfolgen, wenn alle betrieblichen Daten des Erntejahres 2018 ausgewertet sind und die tatsächlichen Dürreschäden ermittelt wurden.
Thomas Krenzer, FD Ländlicher Raum, 06621/87-2221
Landwirtschaftliche Hinweise zur Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen
Die Pflanzenschutzmaßnahmen eines jeden Jahres müssen spätestens zum 31.12. vollständig dokumentiert sein und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Aufzuzeichnen sind: Bezeichnung des Mittels, Datum der Anwendung, verwendete Menge, behandelte Fläche, Kulturpflanze und Name des Anwenders. Aktualisieren Sie zudem jetzt in den Wintermonaten Ihre Bestandsliste im Pflanzenschutzmittellager; achten Sie darauf, dass die Pflanzenschutzmittel frostfrei und unzugänglich für Nichtbefugte gelagert sind. Sachkunde: Die Gültigkeit der Fortbildungsbescheinigung beträgt 3 Jahre: prüfen Sie daher, ob eine Anschlussschulung notwendig ist. Fortbildungstermine finden Sie auf der Homepage des LLH sowie im Hessenbauer.
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Ende der Kernsperrfristen
Das Aufbringungsverbot von Festmist, festen Gärrückständen und Komposten endet am 15.01.2019. Für alle anderen Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten, wie Gülle endet die Sperrfrist am 31.01.2019. Auch darüber hinaus gilt: Die Aufbringung auf überschwemmten, wassergesättigtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden ist verboten. Eine Aufbringung ist dann zulässig, wenn der Boden durch Auftauen aufnahmefähig wird, keine Abschwemmgefahr besteht, eine Pflanzendecke existiert und Bodenverdichtungen vermieden werden. Maximal dürfen dann 60 kg Ges.-N/ ha ausgebracht werden, diese Grenze gilt aber nicht für Festmist, feste Gärrückstände und Komposte.
R. Jacob, FD LäRa, 066621-87-2233
Betriebsübergaben / neue Gemarkungen im Flächenantrag
Die Antragstellung Gemeinsamer Antrag 2019 erfolgt wie im Vorjahr über das Programm HELENA. Dazu werden gegen Ende Februar wieder USB-Sticks mit den Vorjahresdaten an die Landwirtinnen und Landwirte verschickt. Sofern eine Betriebsübergabe stattgefunden hat, kann sich der Hofnachfolger noch bis zum 15. Januar 2019 beim Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19 in Bad Hersfeld bzw. unter Tel.: 06621/87-2222 registrieren lassen. Dadurch ist es möglich, den Antrag 2019 bereits mit den neuen persönlichen Daten erstellen zu lassen. Ähnliches gilt, falls neue Flächen in Gemarkungen hinzukommen, in denen der Betrieb bisher noch nicht gewirtschaftet hat. Damit die Luftbilder dieser neuen Gemarkungen im Programm HELENA generiert werden können, ist ebenfalls eine Mitteilung an obige Adresse/Telefonnummer bis zum 15. Januar 2019 erforderlich.
Stichtags- und Übernahmemeldungen nach der Viehverkehrsverordnung
Alle Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter müssen zum Jahresbeginn bis spätestens 15. Januar die am 01. Januar gehaltene Anzahl an Tieren (Stichtagsmeldung) und im Jahresverlauf bei Übernahmen von zugekauften Tieren in ihren Bestand sog. Übernahmemeldungen machen. Dies wird sehr häufig vergessen und soll hiermit den Betroffenen noch einmal in Erinnerung gerufen werden. Die Meldungen können entweder online direkt in der HIT-Datenbank oder per Fax bzw. Meldekarte an den HVL in Alsfeld erfolgen. Die Stichtagsmeldung wird oft fälschlicherweise mit der Meldung an die Hessische Tierseuchenkasse verwechselt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.hvl-alsfeld.de/viehverkehrsverordnung/.htm oder beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Wilhelm-Wever-Str. 1, Bad Hersfeld; Tel.: 06621-87 2302.