Artikel 2022
Dezember 2022
November 2022
Oktober 2022
- Aktuelles aus dem Verein Gutes aus Waldhessen e. V.
- Vorstellung des neuen SG-Leiters Landwirtschaft und Forsten
- Aktuelles zur GAP-Reform
September 2022
- Nmin-Bodenprobenentnahme 2022
- Die Ökomodell Regionen aus Nordhessen stellen sich vor
- Kernsperrfristen einhalten
- HALM: Antragsfrist endet am 04.10.2022
- Genuss im Wandel der Jahreszeiten: Käse aus Kuh- und Ziegenmilch
Juli 2022
- HALM: Antragstellung über Agrarportal
- Aktuelles aus der Ökomodell- Region Hersfeld- Rotenburg
- Freigabe von ÖVF-Brachflächen und Zwischenfrüchten zur Futternutzung
Juni 2022
Mai 2022
- Gutes aus Waldhessen e.V.: Intern seit April Unterstützung in der Geschäftsstelle des Vereins
- Käse aus Kuh- und Ziegenmilch
- Antragsfrist Gemeinsamer Antrag und Weidetierprämie 2022 endet
März 2022
- Online-Seminar zum Thema: Direktvermarktung geht auch online!
- Antragsverfahren „Gemeinsamer Antrag“ (GA) 2022
- Hessische Milch & Käsestraße in Hessens Nordosten angekommen
Februar 2022
Januar 2022
- Ende der Kernsperrfristen
- Einsatz von Wirtschaftsdüngern
- Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e. V. ist gegründet
- Ausblick 2022
- Wetter 2021
- Gemeinsamer Antrag Flächen (GA) 2022
Schadnagerbekämpfung
Landwirtschaftliche Gebäude bieten Schadnagern wie z.B. Wanderratte und Hausmaus viele Schlupfmöglichkeiten. Ratten zählen zu den Hygieneschädlingen; durch Verunreinigungen übertragen sie zwangsläufig eine Vielzahl von Krankheiten und Viren. Bei nachgewiesenem Befall, sind an von Ratten aufgesuchten Stellen (Laufgänge) ca. 200 g Köder in Köderboxen, für Haustiere unzugänglich u. vor Nässe geschützt, auszulegen. „Futterstellen“ regelmäßig kontrollieren. Köder so lang auslegen, bis kein Fraß mehr festgestellt wird. Die Hausmaus ist ein Vorratsschädling u. hält sich überwiegend in trocknen Räumen auf. Sie frisst neben Lebens- u. Futtermitteln Papier, Textilien, Leder u.a. Material. Bekämpfung ähnelt der, der Wanderratte; den Köder - ca. 20 g Portionen - in Köderboxen, an den Laufgängen der Mäuse ausgelegen.
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Gänsebraten - frisch aus der Region
Wer auf regionale Herkunft seines weihnachtlichen Gänsebratens und auf artgerechte Haltung Wert legt, sollte sich seine Weihnachtsgans rechtzeitig sichern. Unsere Weihnachtsgänse sind ausschließlich mit Getreide und Gras gefüttert und werden im eigenen Betrieb geschlachtet. Auf unserer Internetseite www.gutes-aus-waldhessen.de. finden Sie ein Rezept, wie die waldhessische Weihnachtsgans, sowie Bezugsquellen für frische Gänse und Hähnchen und Puten.
Gutes aus Waldhessen e.V. Telefon: 06621- 872209.
Aktuelles aus dem Verein Gutes aus Waldhessen e. V.
Seit 1. Juli 2022 wird die Ökomodell-Region Hersfeld-Rotenburg (www.oekomodellregionen-hessen.de/region/hersfeld-rotenburg), von Frau Julia Friedrich, als weitere Mitarbeiterin des Vereins Gutes aus Waldhessen e.V. und Frank Naumann, vorangetrieben. Das Förderprogramm dient dem Ausbau und der Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus im Landkreis. Zudem bearbeitet Frau Friedrich das Projekt Cargosurfer, bei dem es um die Verlagerung der Logistik regionaler Produkte auf die Schiene geht.
Terminankündigung Auftaktveranstaltung CargoSurfer:
Digitale Auftaktveranstaltung zum Projekt CargoSurfer am 20.10.2022 von 10-12 Uhr.
Weitere Infos zu beiden Projekten finden Sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de.
Vorstellung des neuen SG-Leiters Landwirtschaft und Forsten
Nachdem Günter Kerst als langjähriger Leiter des Sachgebiets Landwirtschaft und Forsten beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg zum 30.06.2022 in den Ruhestand versetzt wurde, konnte die Stelle zum 1. Oktober neu besetzt werden. Als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Landwirtschaft steht zukünftig der Dipl. -Ing. agr. Carsten Hollstein als neuer Sachgebietsleiter zur Verfügung. Herr Hollstein bringt viel Erfahrung, sowohl aus der praktischen Landwirtschaft, als auch aus seiner Tätigkeit in einer landwirtschaftlichen Behörde mit.
Erreichbar ist das Sachgebiet Landwirtschaft und Forsten unter den gewohnten Nummern: Carsten Hollstein 06621-87-2201, Regina Jacob 06621-87-2233, Wolfram Fink 06621-84-2232
Aktuelles zur GAP-Reform
Inzwischen wurden folgende Ausnahmen hinsichtlich der GAP-Reform für das Jahr 2023 beschlossen: Die Mindest-Stilllegung in Höhe von 4 % für Betriebe mit mindestens 10 ha Ackerfläche kann im Jahr 2023 auch durch den Anbau von produktiven Kulturen erfüllt werden (außer Mais, Sojabohnen und Kurzumtriebsplantagen). Wenn allerdings Schläge in den Jahren 2022 und 2021 stillgelegt waren (normale Stilllegung oder Honigbrache), kann die vorgenannte Ausnahmeregelung nur genutzt werden, wenn diese Flächen weiterhin stillgelegt werden. Des Weiteren wird die Regelung zur einzelschlagbezogenen Fruchtfolge im kommenden Jahr ausgesetzt. Damit kann für das Erntejahr 2023 die gleiche Kultur angebaut werden wie im Jahr 2022.
Weitere Informationen sind im Fachdienst Ländlicher Raum, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld bzw. unter Tel. 06621/87-2221 erhältlich.
Beitrag vom 29. September 2022
Nmin-Bodenprobenentnahme 2022
Zum Schutz des Trinkwassers unterstützen die Kommunen Alheim, Cornberg, Eiterfeld, Friedewald, Hauneck, Heringen, Herleshausen, Hohenroda, Kirchheim, Neuenstein, Niederaula, Philippsthal, Ringgau, Ronshausen, Rotenburg a.d.F. und Schenklengsfeld ihre Landwirte über das Beratungsangebot der AGLW seit Jahren erfolgreich. So werden im Auftrag der AGLW auch in diesem Herbst (ab dem 17.10.) in Wasserschutz- bzw. –einzugsgebieten wieder Nmin-Bodenproben (mit einem John Deer Leichtfahrzeug) entnommen und die Ergebnisse mit den Bewirtschaftern besprochen. Auf Grund des Niederschlagdefizits waren die Böden auch auf schwereren Standorten bis in tiefe Schichten ausgetrocknet. Biologische Prozesse im Boden kamen zum Erliegen. Es ist wohl zu erwarten, dass jetzt nach den ergiebigen Niederschlägen diese Prozesse verstärkt in Gang kommen. Dies führt voraussichtlich zu erhöhten Nmin-Gehalten. Die noch recht zufriedenstellenden Ernteergebnisse in Raps u. Getreide lassen auf eine gute Ausnutzung des mineralischen Düngers schließen. Spätgaben und organische Dünger wurden tendenziell weniger von den Pflanzen verwertet (Trockenheit). Vor allem beim Mais, der sonst die Mineralisationsprodukte aus dem Boden voll verwerten kann, waren die Trockenschäden (trotz C4-Pflanze) offensichtlich. Durch die Niederschläge der letzten Wochen ist der Raps und auch einige Zwischenfrüchte aufgelaufen. Die kühlen Temperaturen bremsen jedoch Wachstum und N-Aufnahme. Start der Beprobung in KW 42 - Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich an die AGLW: 06623 933420, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Beitrag vom 26. September 2022
Die Ökomodell Regionen aus Nordhessen stellen sich vor
Im Rahmen des Slow-Food-Spezialitätenfestivals "Nordhessen geschmackvoll!" am Sonntag, den 9. Oktober von 11-17 Uhr präsentieren sich in Melsungen gemeinsam die Ökomodell Regionen aus Nordhessen mit einen Infostand über ihre Arbeit und Projekte. Es präsentieren sich die Ökomodell- Region Hersfeld- Rotenburg, die Ökomodell- Region Schwalm- Eder und die Ökomodell- Region Nordhessen, die die Landkreise Werra- Meißner, Kassel und die kreisfreie Stadt Kassel umfasst. Wir freuen uns auf ihren Besuch.
Weitere Infos: Ökomodell- Region Hersfeld- Rotenburg, 06621-872209 oder per mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder www.oekomodellregionen-hessen.de.
Beitrag vom 19. September 2022
Kernsperrfristen einhalten
Laut Düngeverordnung ist die mögliche Herbstanwendung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Stickstoffgehalt dem Düngebedarf anzupassen, d. h. max. 60 kg N-gesamt/ha oder 30 kg NH4-N/ha dürfen ausgebracht werden. Auf Ackerland darf nach Ernte der Hauptfrucht bis zum 31.01 kein Stickstoff (N) mehr gedüngt werden. Ausnahmen sind zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bis zum 01.10 erlaubt, wenn die Aussaat bis zum 15.09 erfolgte. Das gilt auch für Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis zum 01.10. Auf Grünland und bei mehrjährigem Feldfutteranbau gilt das N-Düngeverbot vom 01.11 bis 31.01. Festmist und Kompost dürfen vom 01.12 bis zum 15.01 nicht ausgebracht werden.
R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233.
Beitrag vom 06. September 2022
HALM: Antragsfrist endet am 04.10.2022
Der Fachdienst Ländlicher Raum in Bad Hersfeld weist auf das bevorstehende Ende der Antragsfrist für Maßnahmen im Rahmen des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) am 04.10.2022 hin. Die Antragstellung erfolgt wie bereits beim Gemeinsamen Antrag über den Link www.agrarportal-hessen.de. Hilfestellung zur Handhabung des Antragsportals wird über die Durchwahlen 06621/87-2224 und -2231 angeboten. Wie bereits in vorangegangenen Artikeln erläutert, können die Module C.2 - Beibehaltung von Zwischenfrüchten, C.3.1 – Einjährige Blühflächen und C.3.4 – Ackerrandstreifen nicht mehr angeboten werden, die Maßnahme C.1 – Vielfältige Kulturen im Ackerbau wird für dieses Jahr ausgesetzt und kann voraussichtlich in 2023 wieder neu beantragt werden. Im Übrigen gibt es keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen.
Weitere Informationen sind im Fachdienst Ländlicher Raum, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld bzw. unter Tel. 06621/87-2221 erhältlich.
Beitrag vom 06. September 2022
Genuss im Wandel der Jahreszeiten: Käse aus Kuh- und Ziegenmilch
Die Region Waldhessen lädt Sie im Herbst dazu ein, auf eine kulinarische Entdeckungsreise zu gehen. Frische Kuh- und Ziegenmilchprodukte aus Waldhessen sind jetzt ein Genuss. Frischkäse, Camembert, Weichkäse und Schnittkäse stehen auf dem Speiseplan. Ob Frischkäse als Brotaufstrich, Camembert und Weichkäse zu Salaten oder Schnittkäse auf duftendem regionalem Bauernbrot mit reinem Roggensauerteig. Dazu passt handwerklich hergestelltes, frisches Rotenburger "DUNKEL": Ein Bier mit dunklem malzaromatischen Körper.
Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209
HALM: Antragstellung über Agrarportal
Alle laufenden Verpflichtungen im Rahmen des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) werden zum Jahresende gekündigt. Um eine direkte Anschlussförderung zu erhalten, können bis zum 04.10.2022 neue Anträge im HALM-Programm gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt wie bereits beim Gemeinsamen Antrag über den Link www.agrarportal-hessen.de. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können die Module C.2 - Beibehaltung von Zwischenfrüchten, C.3.1 – Einjährige Blühflächen und C.3.4 – Ackerrandstreifen nicht mehr angeboten werden, die Maßnahme C.1 – Vielfältige Kulturen im Ackerbau wird für dieses Jahr ausgesetzt und kann voraussichtlich in 2023 wieder neu beantragt werden. Im Übrigen gibt es keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen.
Weitere Informationen sind im Fachdienst Ländlicher Raum, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld bzw. unter Tel. 06621/87-2221 erhältlich.
Aktuelles aus der Ökomodell- Region Hersfeld- Rotenburg
Anmeldung von Terminen zu den Hessischen BioTagen 2022!
Die hessischen BioTage 2022 finden vom Freitag den 16. bis Sonntag den 25. September 2022 statt.
Wir finden, dass es eine gute Gelegenheit darstellt, um für den eigenen Bio-Betrieb oder Bio-Produkte oder Bio-Projekte durch eine Veranstaltung bzw. Betriebsführung die Aufmerksamkeit vor Ort zu erzielen. Zudem entsteht eine Broschüre, die vorher gedruckt & hessenweit verteilt wird.
Wer teilnehmen möchte, kann sich über das Online-Portal anmelden: https://www.oekomodellregionen-hessen.de/veranstaltungen/hessische-biotage oder meldet sich bei der Ökomodell- Region Hersfeld- Rotenburg, 06621- 872209 oder per mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Freigabe von ÖVF-Brachflächen und Zwischenfrüchten zur Futternutzung
Durch bundeseinheitliche Regelung wurde die Nutzung von ÖVF-Brachflächen für Futterzwecke (Schnittnutzung oder Beweidung) ab dem 16. Juli freigegeben. Ein gesonderter Antrag ist hierbei nicht erforderlich. Sollte jedoch eine Nutzung ab dem 01. Juli vorgesehen sein, muss eine schriftliche Anzeige beim Fachdienst Ländlicher Raum erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von dieser Ausnahmeregelung nicht die Honigbrachen (Code-Nummern 594 und 595) betroffen sind. Für diese gilt weiterhin das Nutzungsverbot. Der Aufwuchs von ÖVF-Zwischenfrüchten darf dagegen ohne Einschränkung für Futterzwecke genutzt werden.
Weitere Informationen sind erhältlich im Fachdienst Ländlicher Raum, Friedloser Str. 12, Bad Hersfeld (Tel.: 06621/87-2221).
Termine der PAMIRA-Sammelaktion
Pamira ist ein System zur umweltgerechten Entsorgung leerer Pflanzenschutzmittelbehälter. Zurückgenommen werden Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier und Kunststoffsäcke. Die Verpackungen müssen das PAMIRA Zeichen tragen und gespült sein. Die Verschlüsse sind getrennt anzuliefern und Behälter über 50 Liter sollen durchtrennt werden. Abgabestellen und Termine in der Nähe sind:
Raiffeisen Waren GmbH, Bebra vom 20.06.2022-21.06.2022,
Raiffeisen Westfalen Mitte eG, Eschwege vom 04.07.2022-05.07.2022 und
Landhandel Brenzel, Eiterfeld am 06.07.2022.
Alle Informationen zur Sammlung finden Sie unter www.PAMIRA.de
R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum, Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233
Gutes aus Waldhessen e. V. Intern seit April Unterstützung in der Geschäftsstelle des Vereins
Seit 1. April 2022 verstärkt Frau Julia Friedrich, den Verein dabei, Wege der regionalen Wertschöpfung zu ebnen und Kreisläufe zu schließen, um die bäuerliche Landwirtschaft in der Region zu erhalten und zu fördern. Sie bearbeitet insbesondere das Projekt Cargosurfer. Sie erreichen Frau Friedrich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209. Neue Adresse::Bad Hersfeld, Friedloser Straße 12
Käse aus Kuh- und Ziegenmilch
Die Region Waldhessen lädt Sie ein, auf kulinarische Entdeckungsreise zu gehen. Kühe und Ziegen erfreuen sich am Grün, die Weidesaison beginnt. Frische Kuh- und Ziegenmilchprodukte aus Waldhessen sind jetzt ein Genuss. Frischkäse, Camembert, Weichkäse und Schnittkäse stehen auf dem Speiseplan. Ob Frischkäse als Brotaufstrich, Camembert und Weichkäse zu Salaten oder Schnittkäse auf duftendem Bauernbrot.
Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209
Antragsfrist Gemeinsamer Antrag und Weidetierprämie 2022 endet
Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2022 sowie für die Weidetierprämie (Schafe und Ziegen) endet am 15. Mai 2022. Es wird empfohlen, den Antrag jetzt schnellstmöglich zu stellen (sofern noch nicht geschehen), damit bereits eine erste Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung durch die Bewilligungsstelle erfolgen und im Zweifelsfall noch entsprechend reagiert werden kann. Die Beantragung der Weidetierprämie ist in diesem Jahr nach wie vor nur für Schafe und Ziegen möglich.
Sofern sich im Rahmen der Antragstellung Probleme oder Schwierigkeiten ergeben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Förderung weiterhin telefonisch zur Verfügung (06621/87-2226, -2228, -2222, -2230, -2255, -2221).
Online-Seminar zum Thema: Direktvermarktung geht auch online!
Aktuelles aus der Ökomodell- Region Hersfeld- Rotenburg
Unter dem Motto: „Digitale Lösungen für analoge Probleme“ lädt die Ökomodellregion Hersfeld-Rotenburg zu einem online-Seminar am 24.03.22 um 18.30 Uhr ein. Gemeinsam mit dem start-up Friedhold und in Kooperation mit den Ökomodellregionen Schwalm- Eder und Vogelsberg sollen neue Wege in die online-Direktvermarktung aufgezeigt werden. Die Onlineveranstaltung richtet sich an Betriebe die entweder neu in die Direktvermarktung einsteigen wollen. Die Referenten Beke Lahde und Friederike Winter präsentieren das Konzept und die verschiedenen Bausteine die es braucht um als landwirtschaftlicher Betrieb einen webshop eigenständig und ohne spezielle Kenntnisse zu erstellen.
Anmeldungen bis zum 22.03.22 an: Ökomodellregion Schwalm-Eder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Der Zugangslink zur Teilnahme wird am 23.3. versandt.
Antragsverfahren „Gemeinsamer Antrag“ (GA) 2022
Die Antragskampagne Gemeinsamer Antrag 2022 wird wie bereits im Vorjahr ‚online‘ durchgeführt. Die entsprechenden Anmeldeinformationen wurden vorab durch den Fachdienst Ländlicher Raum sowie die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen mitgeteilt. Das Antragsportal ist inzwischen freigeschaltet, so dass die Antragsbearbeitung und die Abgabe bereits erfolgen können. Die Antragsfrist endet in diesem Jahr am 16. Mai.
Sofern sich im Rahmen der Antragsbearbeitung Problemstellungen ergeben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Förderung telefonisch zur Verfügung (06621/87-2226, -2228, -2222, -2230, -2255). Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Hessische Milch & Käsestraße in Hessens Nordosten angekommen
Es gibt sie bereits in 17 Landkreisen, jetzt hat die Landesvereinigung Milch in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und Kreisbauernverbänden die Hessische Milch- und Käsestraße um die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner, Kassel und Schwalm-Eder erweitert. Hier findet der Verbraucher Betriebe, die das Thema Milch in den Fokus stellen. In einem Faltblatt ist die Route entlang der Milchviehbetriebe anschaulich dargestellt. Ein offizieller Termin zur Eröffnung der Etappe steht Pandemie bedingt noch nicht fest, die Faltblätter zum Verteilen sind aber bereits angekommen. Weiterhin wurde die Etappe auf folgender Homepage eingestellt www.milchhessen.de/partnerbetriebe-etappe-nordosten.
R. Jacob FD Lä Ra 06621-87-2233
Produkte aus unserer Heimat – Heimatfisch-Genießerwochen
In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner der Erlebnisregion Mittleres Fuldatal, wollen wir auf die Aktion der Grimmheimat Nordhessen auf die Aktion Heimatfisch- Genießerwochen in unserer Region hinweisen. Vom 02. März bis 15. April 2022 beteiligen sich die Betriebe Göbels Hotel Rodenberg und die Galerie in Rotenburg an der Aktion. Die Themen Frische, Qualität, kurze Wege und erstklassige Kochkunst werden in Verbindung mit regionalen Fischsorten zu kulinarischen Köstlichkeiten.
Weitere Infos zu der Aktion finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209
Ende der Kernsperrfristen
Am 15.01 endete die Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost. Diese Dünger dürfen außerhalb der roten Gebiete wieder ausgebracht werden, wenn es die Bedingungen zulassen. Für alle anderen Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten, wie Gülle endet die Sperrfrist am 31.01.2022. Darüber hinaus gibt es ein Aufbringverbot, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren ist. In der neuen Düngeverordnung vom 01.05.2020 ist der gefrorene Boden nicht mehr genauer definiert, somit ist es auch nicht mehr möglich Nachtfröste auszunutzen, um auf tragfähigem Boden Dünger auszubringen. Auf bestelltem Ackerland muss die Aufbringung streifenförmig oder direkt in den Boden erfolgen. Auf unbestelltem Ackerland ist eine unverzügliche Einarbeitung vorzunehmen (innerhalb 4 Stunden.).
R. Jacob FD LäRa, 066621-87-2233
Einsatz von Wirtschaftsdüngern
Die Ausnutzung der Wirtschaftsdünger im Jahr 2021 war sehr gut. Im Boden herrschten beste Bedingungen (ausreichend Feuchtigkeit und Wärme) bis zum Ende der Vegetation. Dies führte auch im Herbst zu einer weiteren Mineralisation. Vor Allem der Mais konnte davon profitieren, wohingegen Wintergetreide nach Wintergetreide tendenziell höhere Herbst-Nmin-Werte aufweisen. Durch moderate Niederschläge der letzten Wochen wird die Auswaschung auf mittleren und schweren Böden gering sein, sodass v.a. vor dem Hintergrund der Düngerpreise dieser Umstand positiv wirken kann. Eine Herbstdüngung wird zusätzlich in voller Höhe der Ausnutzung angerechnet (Rindergülle 60%, Schweinegülle 70%, Substrat flüssig 60% - fest 30%). Dies gilt auch für die Ausbringung von Festmist nach der Ernte 2021 (Ausnutzung 25 %).
Ph. Pfister; AGLW; 06623/933420
Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e. V. ist gegründet
Am 22. November 2021 war es endlich soweit: Nach vielen Vorbereitungstreffen und intensiven Gesprächen wurde der Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e. V. gegründet. Ein Landschaftspflegeverband (LPV) ist ein Verein, in dem jeweils zu einem Drittel Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz zusammenarbeiten. Von der Arbeit des Vereins profitieren dabei direkt die Landwirtinnen und Landwirte. Denn die Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfolgen über den Verein in enger Abstimmung mit der Landwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Betriebe können ihr fachliches Wissen und ihre Arbeitsleistung mit eigenen Maschinen und/oder Nutztieren direkt einbringen. So können z. B. Kompensationsmaßnahmen für Bauprojekte und Gewerbegebiete viel zielgerichteter und flächenschonender umgesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt des LPV sind Schulungen, gerade auch für landwirtschaftliche Themen wie u. a. die Anlage und Pflege von Blühstreifen. Von der Beratung des LPV profitieren auch Kommunen, die oft nicht das entsprechende Fachpersonal für landschaftspflegerische Themen vorhalten können. Zurzeit läuft das Eintragungsverfahrens in das Vereinsregister, nach erfolgreichem Abschluss können sich dann auch Privatpersonen beim Verein anmelden. Vorsitzender des LPV ist Herr Bürgermeister Preßmann. Frau Wetterau vom Regionalforum Hersfeld-Rotenburg ist zurzeit die Ansprechpartnerin für Fragen, doch noch in diesem Jahr soll die Geschäftsstelle besetzt werden. Es gibt Bundesländer wie Bayern, wo die LPVs schon seit Jahrzehnten flächendeckend vorkommen. Alle Beteiligten am LPV Hersfeld-Rotenburg hoffen, dass sich unsere Initiative ähnlich erfolgreich entwickelt.
Martina Schäfer, Fachdienst Ländlicher Raum, 06621 - 87 2200
Ausblick 2022
Durch die hohen Düngerpreise sollte der Stickstoffeffizienz nun noch mehr Beachtung geschenkt werden. Die AGLW hat diesbezüglich in den letzten Jahren viele Versuche durchgeführt. In 2021 haben Versuche mit Mikrogranulat (Mikronährstoffe) im Mais, der Einsatz von Biostimulantien über das Blatt und der Einsatz von Mikronährstoffen zu einer besseren N-Ausnutzung und so zu einer Ertrags- und Energiegehaltssteigerung geführt. Vor Allem das Wurzelwachstum sollte gefördert werden, um das Aneignungsvermögen der Pflanzen in tieferen Bodenschichten frühzeitig zu erhöhen. Dies gelang 2021 in Versuchen im Mais durch den Einsatz von Mikrogranulaten. Aber auch die Versorgung mit Magnesium ist für die Wurzelbildung wichtig. Bei einer Verschiebung des Verhältnisses in der Bodenuntersuchung von 3:1 (Kalium:Magnesium) hin zum Kalium, wird die Mg-Aufnahme gehemmt.
Ph. Pfister; AGLW; 06623/933420
Wetter 2021
Seit 2017 (860 mm) erreicht die Jahresniederschlagssumme mit 720 mm wieder den langjährigen Mittelwert (710 mm). Besonders in den Sommermonaten hat es überdurchschnittlich viel geregnet (410 mm). Dies wirkte sich negativ auf die Qualitäten und die Erntebedingungen aus. Auch die geringe Sonneneinstrahlung in diesem Jahr führte zu einer niedrigeren Photosyntheseleistung und somit vermehrt zu Qualitätseinbußen (Hektolitergewichte). Zusätzlich sorgte vielerorts eine kurze aber intensive Hitzeperiode im Juni für Ertragsminderung (v.a. bei Gerste). Der Mais und das Grasland konnte durch die feucht-warmen Bedingungen viel Frischmasse bilden und führten somit zu vollen Silagen, auch wenn bei Untersuchungen der AGLW die Energiegehalte häufig unterdurchschnittlich waren.
Ph. Pfister; AGLW; 06623/933420
Gemeinsamer Antrag Flächen (GA) 2022
Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Antragstellung im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung über den Link „www.agrarportal-hessen.de“. Das Antragsportal soll voraussichtlich ab dem 01.03.2022 für die Bearbeitung des aktuellen Gemeinsamen Antrags freigeschaltet werden. Bei der Anmeldung am Portal ist im Feld „Benutzername/Betriebsnummer“ die 06000******* einzugeben, wobei die „*“ für den jeweiligen 7-stelligen Personenident stehen. Sollte das Passwort nicht mehr bekannt sein, kann über die Schaltfläche „Passwort Zurücksetzen“ ein neues Passwort vergeben werden. Das kann bereits jetzt erfolgen, es muss hierzu nicht auf die Freischaltung am 01.03.2022 gewartet werden. Es wird deshalb empfohlen, den Zugang zum Antragsportal in den nächsten Tagen schon einmal zu testen. Bei Fragen oder Schwierigkeiten steht der Fachdienst Ländlicher Raum in Bad Hersfeld telefonisch unter 06621/87-2221 oder über die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung. Hinsichtlich der Förderbedingungen wird es in diesem Jahr keine wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen geben. Sofern Betriebe auf einen Hofnachfolger übergehen sollen, muss zunächst die Registrierung des neuen Bewirtschafters erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, beim Fachdienst Ländlicher Raum das entsprechende Formular „Antrag auf Registrierung als Betriebsinhaber“ anzufordern. Dies kann telefonisch über die Durchwahlen 06621/87-2222, -2226 oder -2231 sowie die vorgenannte E-Mail-Adresse erfolgen.
Weitere Informationen sind erhältlich im Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19, Bad Hersfeld (Tel.: 06621/87-2221).