Pflanzenbau 2020
Dezember 2020
November 2020
Oktober 2020
- Erosionsschutzstreifen
- Festmistausbringung und -lagerung
- Landwirtschaftliche Hinweise zur Grünlandpflege
- Landwirtschaftliche Hinweise zur Kontrolle von Blattläusen
- N-Aufnahme im Herbst bei Raps
September 2020
- Landwirtschaftliche Hinweise zum Herbizideinsatz Getreide, Mulchen der Maisstoppel u. Raps
- Mangandüngung beim Getreide
- Ungrasbekämpfung: Scheinsaat zur Reduzierung von Ungräsern
- Landwirtschaftliche Hinweise zur Getreidebeizung
- Kernsperrfrist und Herbstdüngung
- Hinweise zur Situation im Raps
August 2020
- Landwirtschaftliche Hinweise zur Kontrolle des Rapserdflohs und Beratungsempfehlungen
- Winterweizen Sorten und Anbau 2020
- Landwirtschaftliche Hinweise zum Herbizideinsatz im Winterraps und Belüftung von Getreide
- Richtigstellung
- Raps, Winterweizen und -gerste 2020
- Sortenempfehlung Wintergerste 2020
Juli 2020
- Raps und Wintergerste 2020
- Allgemeines zur Kalkung landwirtschaftl. Flächen
- Hinweise zur Düngung
- Herbstdüngung und Wasserhaushaltsgesetz
- Landwirtschaftliche Hinweise zur Wirkung bei der Bekämpfung von Ungräsern
Juni 2020
- Hinweise zur Stoffstrombilanz
- Hinweise zu roten Gebieten
- Landwirtschaftliche Hinweise zum Vorratsschutz
- Pflegeverpflichtung auf Brachflächen
- Landwirtschaftliche Hinweise zu Pflegemaßnahmen an Feldrändern
- Versuchsfeldführungen
- Landwirtschaftliche Hinweise zur allgemeinen Situation
Mai 2020
- Schädlingsaufkommen in Leguminosen
- Landwirtschaftliche Hinweise zur pflanzenbaulichen Situation
- Mikro- und Makronährstoffe im Mais
April 2020
- Unkrautbekämpfung im So-Getreide
- Wachstumsregelereinsatz im Wi-Getreide u. zur Blütenbehandlung im Raps
- Maisaussaat 2020
- Untersaaten im Mais
- Schossergabe Getreide
März 2020
- Landwirtschaftliche Hinweise zur allgemeinen Situation (Teil 2)
- Landwirtschaftliche Hinweise zur allgemeinen Situation (Teil 1)
- Anbau von Ackerbohnen und Körnererbsen Frühjahr 2020
- Landwirtschaftliche Hinweise zum Raps und zum Herbizideinsatz im Getreide
- Andüngung Frühjahr 2020
Februar 2020
Januar 2020
- Hinweise zur Düngung, zu Saatgut Blühmischungen u. Terminhinweis
- HALM C.1 - Körnerleguminosenanbau für Neueinsteiger
Herbstentwicklung 2020
Die Trockenheit im Juli und September hat zu einer Trockengare des Bodens geführt. Leichte Niederschläge im August führten zu einem guten Rapsaufgang. Frischmasseschnitte der AGLW zur Beurteilung der Vorwinterentwicklung zeigen, dass Rapsbestände im Schnitt 80 kg N/ha aufgenommen haben (von 15 bis 110 kg N/ha). Der Wurzelhalsdurchmesser liegt bei idealen 10 mm. Zu üppige Bestände sind auswinterungsgefährdet und sollten beobachtet werden um ggf. die Ertragserwartung zu korrigieren und die Düngung anzupassen. Die Niederschläge im Oktober führten dann zu einem guten Aufgang und Entwicklung der Wintergetreide. Die Nmin-Werte variieren auch in diesem Jahr stark, da vor allem Maiserträge auf leichten Standorten mit Wassermangel einbrachen und die Gerste vielerorts durch Frost zur Blüte geschädigt wurde. Zudem trat nach Wiederbefeuchtung des Bodens in Verbindung mit den warmen Temperaturen ein Mineralisationsschub auf, der die N-Verfügbarkeit erhöhte. Eine Herbstgabe zu Gerste und Raps muss zur folgenden DBE voll angerechnet werden. Bei Fragen gerne anrufen: 06623/933207.
AGLW - 06623-933207
Landwirtschaftliche Hinweise zur Bekämpfung von Gräsern im Raps
Kerb, dessen Nachbauprodukte, sowie Milestone und Crawler sind beim Handel nicht mehr bzw. kaum noch verfügbar. Für Betriebe die Mittel z. V. haben: beim Einsatz von Kerb u.a., bzw. Milestone (auch gegen Kamille, Mohn, Kornblume) müssen die Temperaturen langfristig unter 10° C liegen; Niederschläge während bzw. zeitnah nach der Anwendung sichern die Wirkung ab - ansonsten besteht das Risiko, das der Wirkstoff auf dem meist üppigen Blattapparat liegen bleibt und sich verflüchtigt. Beide Faktoren sind z. Zt. nur unzureichend erfüllt, deshalb Behandlungen hinausschieben. Anwendungen sind auch bei leichten Frost bis zum Jahresende möglich. Der Wirkstoff Propyzamid, ist ein wichtiger Baustein im Resistenzmanagement gegen Gräser (Trespe, Afu, Windhalm, Weidelgras). Er wird auch in üppigen Beständen abgeregnet und wirkt über den Boden - Bestände können feucht sein. Milestone nicht einsetzen, wenn bereits Runway im Herbst appliziert wurde - Zulassungsauflage. Mit Crawler (Wirkstoff Carbetamid 600 g/l (gute Nebenwirkung auf Ehrenpreis, Ackerstiefm, u.a.), steht ein weiteres Mittel der HRAC-Gruppe K z. V. Präparat kann unter den momentanen Bedingungen mit 3,0 kg/ha eingesetzt werden; Aufnahme erfolgt über Blatt und Spross. Das Produkt hat aber keine ausreichende Wirkung auf Ausfallgetreide; nicht mit blattaktiven Präparaten mischen. Sofern die genannten Mittel nicht z.V. stehen, muss ggf. zum Beginn der Vegetation (Raps darf Gräser dann noch nicht abdecken) mit blattaktiven Mitteln gefahren werden. Nur wenn ein Bestand aktuell noch offen ist und man die Ungräser direkt treffen kann, sind blattaktive Gräserherbizde jetzt noch eine Alternative.
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Erosionsschutzstreifen
Vor Allem in Reihenkulturen (z. B. Mais im Frühsommer) und hangabwärtsverlaufenen Fahrspuren wird die Abschwemmung von Bodenmaterial in Hanglagen vor allem durch Starkregen begünstigt. So ist auf geneigten Flächen eine Bewirtschaftung quer zum Hang durchzuführen (Vorgaben CC-Wasser). Eine weitere Ursache sind Bodenverdichtungen. Durch Erosion können Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe in Oberflächengewässer gelangen und diese nachhaltig schädigen. Ein Verlust an Bodenmaterial wird durch die Anlage eines Erosionsschutzstreifens deutlich verringert bzw. teilweise sogar gestoppt. Dieser wird in der abschwemmungsgefährdeten Zone (Tiefenlinie) quer zur Hangrichtung angelegt. Ein weiterer Streifen kann bei Bedarf am Feldrand quer zur Hangrichtung angelegt werden. Durch eine Rinne vor dem Streifen wird das hangabwärts fließende Wasser bei Bedarf besser verteilt. Als Bepflanzung eigenen sich speziell hierfür zusammengestellte Grasmischungen. Diese werden mit erhöhten Aussaatmengen gesät, um einen dichten Grasteppich zu erreichen. Eine regelmäßige Pflege ist notwendig, damit die Grashalme einen aufrechten und stabilen Stand aufweisen. Auch Bäume und Hecken haben sich aufgrund ihres Wurzelwerkes bewährt. In Hessen ist eine Förderung durch das HALM-Programm (C.3.3 Gewässer-/Erosionsschutzstreifen) möglich. Hierbei ist die Lage des Schlags im Halm Viewer zu beachten (im Layer Erosion und/oder Oberflächengewässer). Es bestehen Voraussetzungen an die Lage, Anlage, Bewirtschaftung und Pflege des Erosionsschutzstreifens. Im Greening können Puffer- bzw. Feldrandstreifen als ökologische Vorrangfläche unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
AGLW - 06623-933207
Festmistausbringung und -lagerung
Eine zu gewährleistende Lagerfrist von 2 Monaten gilt für alle Betriebe, in denen Festmist anfällt. Die Anforderungen werden durch die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) geregelt. Ein Ausbringungsverbot besteht laut neuer DüV (01.05.2020) vom 01.12. bis zum 15.01. (rote Gebiete ab dem 01.01.2021: 01.11.-31.01.). Eine Beschränkung auf bestimmte Kulturen gibt es derzeit nicht. Geflügelmist sowie Geflügeltrockenkot unterliegen genauso wie feste/separierte Gärreste der Sperrfrist für Güllen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Feldmieten temporär bis zu 6 Monaten gelagert werden (u. a. Vorrotte, die auf einer befestigten Dungplatte erfolgen muss). Feldmieten gelten als nicht sichere Lagerung. Es muss jährlich ein Wechsel erfolgen. Eine Lagerung in Gewässerrandstreifen ist unzulässig. Außerdem müssen zu jedem Zeitpunkt negative Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser gänzlich ausgeschlossen sein. Zudem darf die Lagerung nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgen (Stilllegung und nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen fallen raus). Bei der Ablage sind auch lokale, landes- und bundesweite Bestimmungen (z. B. NSG, WHG und WSG) unbedingt zu beachten. Beträgt die Festmistlagerung mehr als 6 Monate, so sind sämtliche Anforderungen an eine sichere ortsfeste Anlage zu erfüllen. Grundsätzlich ist eine späte Festmistausbringung zu empfehlen, da bei milder Witterung Ammonium zu Nitrat umgewandelt wird. Dies bedeutet eine höhere Auswaschungsgefahr ins Grundwasser. Eine Ausbringung im Frühjahr hat sich in Versuchen der AGLW als effizienter gegenüber einer Herbstausbringung gezeigt.
AGLW - 06623-933207
Landwirtschaftliche Hinweise zur Grünlandpflege
Auch wenn auf vielen Standorten der letzte Schnittnicht mehr wirklich lohnt, sollte die Grasnarbe für eine optimale Überwinterung mit einer Wuchshöhe von ca. 7 - 10 cm in die Vegetationsruhe gehen. Die Niederschläge sorgen z. Zt. nochmals für Wachstum, so dass zuletzt nicht genutzte Flächen in diesen Tagen nochmals gemäht, bzw. üppige Geilstellen gemulcht werden sollten. Ansonsten bietet der Aufwuchs auf diesen Flächen eine gute Deckung für Feldmäuse, neigt zur Verpilzung und treibt im Frühjahr verzögert aus. Gräser lagern im Herbst Reservestoffe in die Wurzel- bzw. Stoppelzone ein; frostempfindliche und auswinterungsanfällige Arten (z.B. Deutsches Weidelgras) sind für das Überwintern auf die Bildung von Reservestoffen angewiesen. Güllegaben von 10-15 m³ Gülle (bis 31.Okt.) nicht überschreiten. Herbst/Winter günstige Zeit für Kalkung.
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Landwirtschaftliche Hinweise zur Kontrolle von Blattläuse
Auflaufendes Wintergetreide möglichst an sonnigen Tagen in der Mittagszeit auf Blattlausbefall kontrollieren – Läuse erscheinen dann als Schatten auf den Getreideblättern; sie können das Gelbverzwergungsvirus übertragen. Bevorzugt werden leicht erwärmbare Böden mit Südhanglage aufgesucht; findet man problemlos Blattläuse (Bekämpfungsschwelle: 10 % befallene Pflanzen), die ggf. schon mit der Koloniebildung begonnen haben, sollte Pyrethroid eingesetzt werden. Insektizid nicht prophylaktisch zum Herbizid zumischen, sondern, sofern notwendig, frühestens im 2-3 Blattstadium einsetzen. Vorbeugende Bekämpfungsmöglichkeiten von Blattläusen als Virusvektor: - Unterbrechung der „Grünen Brücke“ – konsequentes beseitigen von Ausfallgetreide und Frühsaaten (gilt vor allem für günstige Standorte) vermeiden.
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
N-Aufnahme im Herbst bei Raps
Zur Bestimmung der N-Aufnahme wird zu Vegetationsende an 4-5 je 1 m² großen repräsentativen Stellen die oberirdische (oi.) Pflanzenmasse geschnitten u. gewogen. Für die Berechnung wird folgende Formel genutzt: N in oi. Biomasse [kg N/ha] = Gewicht Frischmasse [kg/m²] x 45 (z. B. 2,2 kg FM/m² x 45 = 99 kg N/ha). Der errechnete Wert wird vom Referenzwert 50 kg N/ha (ideale N-Aufnahme vor Winter) abgezogen (50-99 = -49 kg N/ha). 70% der überschüssigen N-Aufnahme (Beispiel -34 kg N/ha) werden im Frühjahr von der betriebsüblichen Düngemenge abgezogen. Schlecht entwickelte Bestände im Herbst (N-Aufnahme < 50 kg N/ha) können im Frühjahr mit einer erhöhten N-Gabe nicht mehr ausgeglichen werden. Anmerkung: Eine Herbstdüngung bei Winterraps/-gerste wird zudem in Höhe des pflanzenverfügbaren N im Frühjahr voll angerechnet.
AGLW, 06623 933207
Beitrag vom 28. September 2020
Landwirtschaftliche Hinweise zum Herbizideinsatz Getreide, Mulchen der Maisstoppel u. Raps
Niederschläge haben für Bodenherbizide im Getreide gute Bedingungen geschaffen; sie sind ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Ungräsern. In vielen Mitteln ist der Wirkstoff Flufenacet enthalten; wichtig ist der frühe Einsatztermin im VA bis zum Spitzen des Getreides u. eben Bodenfeuchte. Ackerfuchsschwanz damit spätestens zum Auflaufen (das kann schon vor dem Spitzen des Getreides sein) bekämpfen. Sind Gräser bereits aufgelaufen, ggf. blattaktiven Wirkstoff (CTU) zumischen (auch gegen Kamille + Kornblume) – Sortenverträglichkeit beachten! Axial u. Traxos/Sword für Nachbehandlungen im Frühjahr vorsehen; auf Sulfonylharnstoffe jetzt im Herbst möglichst verzichten. Bei frühen, bereits aufgelaufenen Saaten auf Blattläuse achten! Mais: Auf vielen Schlägen war starkes Auftreten des Maiszünslers zu sehen; Befallsgrade lagen z.T. im hohen 2 stelligen Bereich. Auffallend: in manchen Gemarkungen, in denen der Zünsler schon seit vielen Jahren bekannt ist, sind kaum Schäden festzustellen; hier zahlt sich das flächendeckende Mulchen der Stoppel aus! Da die Larve nur in der Maisstoppel auf der Bodenoberfläche überwintern kann, haben das sorgfältige Mulchen des Maisstrohes und die anschließende Pflugfurche (sofern es der Standort und die Schwarzwildproblematik erlauben) den größten Effekt zur Reduzierung des Schädlingsaufkommens.
Raps meist ordentlich entwickelt; Bestände die noch mit Belkar + Synero behandelt werden sollen: zuvor mögliche Mischpartner prüfen! In den übrigen Beständen können ggf. TM aus Gräsermittel, Wachstumsregler und Bor kombiniert gefahren werden. Auftreten Rapserdfloh weiter kontrollieren (Pflanze + Gelbschale).
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Beitrag vom 21. September 2020
Mangandüngung beim Getreide
Bei Gerste (hoher Mn-Bedarf) weisen 20,3% der untersuchten Schläge starken Mangel (GK A) auf. Dieser zeigt sich durch blass-gelbgrüne Blätter. Sichtbar ist Mn-Mangel zudem auf den mittleren bis jüngeren Blättern, wo zwischen den Adern schmutzig-gelbe Streifen mit braunen nekrotischen Flecken auftreten. Beim Hafer bedingt der Mangel die Dörrfleckenkrankheit. Positiv wirken eine schlechte Belüftung, ein niedriger pH-Wert u. eine hohe Bodenfeuchte auf die Mn-Verfügbarkeit. Es besitzt zahlreiche positive Effekte: Verbesserung der Winterfestigkeit, Zellwandstabilität, Widerstandskraft gegen Krankheiten u. Förderung der Seitenwurzelbildung sowie Photosynthese. Ab dem 4. Blatt kann eine Düngung erfolgen: 250 g Mn/ha (Gerste)/ 150-200 g Mn/ha (anderes Wintergetreide); 50 g B/ha; 30 g Cu/ha.
AGLW, 06623-933207
Beitrag vom 21. September 2020
Ungrasbekämpfung: Scheinsaat zur Reduzierung von Ungräsern
Unzureichende Wirkungen v. Gräserherbiziden lassen den Samenvorrat der Gräser im Boden weiter anwachsen. Ziel der Bodenbearbeitung ist es, möglichst viele dieser Samen zum Auflaufen zu bringen u. dann zu beseitigen. Neben der Stoppelbearbeitung, kann dieser Effekt durch eine Scheinsaat erzielt werden; auf kritischen Standorten legt man ca. 14 Tage vor dem eigentlichen Saattermin (jetzt noch zu Weizen) ein falsches Saatbett an; der Acker präsentiert sich, als ob man tatsächlich eine Aussaat durchführen will. Bei trockenen Bedingungen auf eine gute Rückverdichtung des Saatbeetes achten! Beseitigung des Aufwuchses: mechanisch durch eine möglichst flache Bearbeitung, um nicht weitere Samen zum Keimen anzuregen; chemisch: 2-3 Tage vor der Getreideaussaat Ungräser mit 1000 g/ha Glyphosat-Wirkstoff ausschalten.
K.-H. Claus, 0160 90725736
Beitrag vom 14. September 2020
Landwirtschaftliche Hinweise zur Getreidebeizung
Die Beizung verhindert die Ausbreitung von samenbürtigen Krankheiten; deren Sporen haften am Getreidekorn an, infizieren nach der Aussaat den Keimling und wachsen, nicht sichtbar, in der Pflanze. Erst zum Ährenschieben sind die Folgen in Form von Flug- oder Steinbränden o.a. zu sehen. Frühinfektionen von Fusarium können zum Absterben der Keimpflanzen führen. Durch konsequente Beizung werden die genannten Erreger weitestgehend ausgeschaltet. In geprüften Anlagen beizen, um einen geringstmöglichen Abrieb zu gewährleisten. Mit EfA, Landor CT, Orius Universal sowie neu: Rubin Plus + Vibrance Trio (beide mit Carboxamid u. physiologischer Wirkung) u.a. stehen Präparate mit unterschiedlichen Wirkungsspektren zur Verfügung. Auf Standorten mit erhöhtem Risiko für Schwarzbeinigkeit (Getreidevorfrucht, Frühsaat u.a.) kann Weizen und Triticale zusätzlich mit Latitude gebeizt werden.
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Beitrag vom 07. September 2020
Kernsperrfrist und Herbstdüngung
Die N-Düngung im Herbst ist am N-Düngebedarf auszurichten (DBE Herbst; unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben). Sperrfrist: Ernte der Vorfrucht bis zum 31.01. Bis zum 01.10. dürfen Winterraps, Feldfutter, Zwischenfrüchte (Aussaat bis 15.09.) u. Wintergerste (Aussaat bis 01.10.) nach Getreidevorfrucht unter bestimmten Voraussetzungen nach der 30/60-Regelung gedüngt werden. Bei Wintergerste u. -raps muss die Herbstdüngung bei der N-Bedarfsermittlung im Frühjahr in Höhe des pflanzenverfügbaren Stickstoffs berücksichtigt werden. Die Sperrfrist für den Festmist von Huf- u. Klauentieren, Komposte und Düngemittel mit einem wesentlichem P-Gehalt gilt vom 01.12.-15.01. Die Ausbringung von N- u. P-haltigen Düngern ist auf gefrorenen Böden generell verboten.
AGLW 06623 933-207
Beitrag vom 07. September 2020
Hinweise zur Situation im Raps
Rapsbestände entwickeln sich i.d.R. sehr ordentlich; wo im VA noch kein Herbizid eingesetzt wurde kann entweder noch zeitnah z.B. mit dem Wirkstoff Metazachlor (Butisan) ggf. + Runway gearbeitet werden o. im NA z.B. Belkar (Raps muss mind. 2 Laubblätter gebildet haben) oder Gajus + Runway eingesetzt werden. In Mulchsaaten läuft verstärkt Ausfallgetreide auf: Wenn man den Eindruck hat, dass die Gräser alle aufgelaufen sind u. mind. 2 Blätter gebildet haben, blattaktives Gräsermittel einsetzen um den Konkurrenzdruck zu nehmen. Schnecken kontrollieren, Gelbschalen aufstellen u. regelmäßig kontrollieren: z. Zt. ist die Schadschwelle von 10% befallener Blattfläche beim Erdfloh noch nicht erreicht! Broschüre „Beratungsempfehlungen Herbst 2020“ für 7,- € erhältlich: u.a. – Hinweise neue DVO – Hinweise PS für den Herbst – Abstandsauflagen.
K.-H. Claus; LLHHEF/FD; 0160 90725736
Landwirtschaftliche Hinweise zur Kontrolle des Rapserdflohs und Beratungsempfehlungen
In auflaufenden bzw. bereits aufgelaufenen Raps Gelbschalen aufstellen: Schalen mind. 20 m vom Schlagrand entfernt platzieren; möglichst an der Schlagseite aufstellen, die Altrapsflächen am nächsten ist und in der Hauptwindrichtung liegt. Regelmäßig, mindestens 2 x wöchentlich kontrollieren: Schadschwellen: 50-75 Käfer/Gelbschale innerhalb von 3 Wochen ab 4-Blattstadium bzw. > 10 % Lochfraß an Blättern zwischen BBCH 10-14.
Broschüre „Beratungsempfehlungen Herbst 2020“ ab 1. Sept. für 7 € (zzgl. 3 € Versand) erhältlich; u.a. – Hinweise neue DVO – aktuelle Empfehlungen zur Sortenwahl – Hinweise PS für den Herbst – Faltblatt Abstandsauflagen. Erhältlich über Pflanzenbauberater; telefonisch 0561 7299–333 o. online unter: https://llh.hessen.de/beratungsempfehlungen/
Karl-Heinrich Claus; LLHHEF/FD; 0160 90725736
Winterweizen Sorten und Anbau 2020
Bei der Sortenwahl für die Weizenaussaat sind eine gute, stabile Ertragsleistung, breite Krankheitsresistenzen, Standfestigkeit und Winterhärte gefragt. Im Hinblick auf die Vermarktung ist zu beachten, dass der Proteingehalt nicht mehr bei der Eingruppierung in die Qualitätsgruppen berücksichtigt wird. Er ist aber nach wie vor ein wichtiges Kriterium für die Vermarktung. Diejenigen, die E-Weizen anbauen wollen, sollten sich mit dem Vertragspartner absprechen. Vom LLH werden zur Aussaat 2020 folgende A-, B- und C-Weizensorten empfohlenen:
A-Weizen: Apostel, Asory, Kashmir, Patras, RGT Reform, Rubisko (Grannen)
B-Weizen: Argument, Bosporus, Informer, Kamerad, Porthus, KWS Talent
C-Weizen: Elixer
Die Sorte Argument eignet sich auch im Stoppelweizenanbau. Bei den Sorten Kashmir, Rubisko und Porthus ist eine schwächere Winterhärte zu beachten. Eine geringere Fusariumanfälligkeit haben die Sorten Rubisko, Argument, Kamerad und Porthus.
Zu frühe Aussaaten vermeiden, da das Risiko von Schadverungrasung und Virusbefall steigt.
L. Klingebiel, LLH Eichhof, 06621 922841
Landwirtschaftliche Hinweise zum Herbizideinsatz im Winterraps und Belüftung von Getreide
Herbizidstrategie im Raps richtet sich nach Leitverunkrautung; es kann Sinn machen, VA – und NA-Verfahren zu kombinieren. Clomazonehaltige Produkte (z.B. Clomazone 360 CS, Gamit 36 AMT) haben im VA, dort wo die Auflagen passen, gegen Rauken u. Kreuzblütler nach wie vor ihre Berechtigung. Basis für clomazonefreie Lösungen sind metazachlorhaltige Präparate (div. Butisan-Präp.) unmittelbar nach der Saat - vor Allem wenn Probleme mit Kreuzblütlern zu erwarten sind! Bei Verunkrautung ohne Storchschnabel eignen sich Butisan o. Fuego Top – Wirkstoffmenge beachten! Ein breites Unkrautspektrum, incl. Storchschnabel, deckt z.B. die Spritzfolge Butisan Gold im VA u. Effigo ab 4-Blattstadium ab (ähnlich ist Runway- Kombi Pack zu bewerten). Seit vergangenem Jahr bieten Tribeca Sync im VA sowie Belkar, Belkar Power Pack und Gajus auch Lösungen im NA an.
Gesäte Rapsflächen regelmäßig auf Schneckenbefall kontrollieren: nasse Kartoffelsäcke mit einigen Schneckenkörnern darunter auslegen. Bei Befall umgehend handeln u. Flächen abstreuen. Vor allem klutige Saatbeete ggf. nach der Saat, aber vor dem Herbizid anwalzen.
Hinweise zum Belüften von Getreide: warm eingelagertes Erntegut muss im Ziel zügig auf eine Lagertemperatur von 13-15° C abgekühlt werden; für eine dauerhafte Lagerung über Winter sind Temperaturen < 10° C im Lager erforderlich (< 10° C werden Atmungsverluste der Körner weitestgehend reduziert; Kornkäfer und andere Schädlinge stellen Aktivität ein).
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Richtigstellung
Der verpflichtende Zwischenfruchtanbau in den roten Gebieten vor Sommerrungen gilt erst ab Herbst 2021.
AGLW 06623/933-207
Raps, Winterweizen und -gerste 2020
Der Wintergerstenertrag war auf vielen Standorten auf Grund der Frühjahrestrockenheit und der Spätfröste im Mai eher schlecht (Ertragsausfälle von >50% keine Seltenheit). Verantwortlich war die so genannte „Laternenblütigkeit“, die aus der frostbedingten Zerstörung der Blütenanlagen resultierte. Betroffen waren vor Allem frühe Bestände (Sorten- oder Aussaatbedingt). Die Rapserträge waren im Allgemeinen besser als zunächst angenommen und lagen zum Teil über 50 dt/ha (Ölgehalt 43,9-46,1%). Die Weizenerträge aus Versuchen waren aufgrund der Trockenheit mit 61 dt/ha unterdurchschnittlich. Vielerorts lagen die Erträge sogar deutlich unter 50 dt/ha.
AGLW 06623/933-207
Sortenempfehlung Wintergerste 2020
Bei der Wintergerstenaussaat eignen sich Sorten mit einer guten Ertragsleistung und Vermarktungsqualität sowie Ertragssicherheit, die u.a. gegenüber dem Gelbmosaikvirus resistent sind. Zur Aussaat 2020 werden vom LLH die mehrzeiligen Sorten KWS Orbit und KWS Higgins, SU Jule sowie Mirabelle empfohlen. Zur Probe empfehlen sich KWS Flemming und Journey. Im zweizeiligen Sortiment erhalten California, KWS Infinity und Sandra eine Empfehlung, KWS Moselle und Valerie für den Probeanbau. Wer Winterbraugerste anbaut, kann in Absprache mit dem Vermarktungspartner auf KWS Liga oder KWS Somerset setzen. Eine Aussaat nach dem 20. September sowie die Beseitigung von Ausfallgetreide verringert das Risiko einer Übertragung von Gelbverzwergungsviren durch Blattläuse.
Klingebiel, LLH Eichhof, 06621 922841
Raps und Wintergerste 2020
Die Raps- und Wintergerstenernte ist weitestgehend abgeschlossen. Beim Raps waren in unserer Region die Erträge in unseren Versuchen besser als zunächst angenommen. Teilweise lagen dort die Erträge bei über 40 dt/ha und der Ölgehalt zwischen 43,9 und 46,1. Der Wintergerstenertrag war auf vielen Standorten im Beratungsgebiet geringer als in den Vorjahren. Der Grund dafür liegt bei der Frühjahrstrockenheit sowie den Spätfrösten im Mai. Letztere waren verantwortlich für die so genannte „Laternenblütigkeit“, die aus der frostbedingten Zerstörung der Blütenanlagen resultierte. Es wurden teilweise Ertragsausfälle von über 50% verzeichnet. Betroffen waren vor Allem frühe Sorten und Bestände, die auf Grund von Aussaattermin und/oder Standortfaktoren (Trockenstress) eher in die Blüte kamen. Betroffene Bestände wiesen auch vermehrt Zwiewuchs / Nachschosser auf.
AGLW 06623/933-207
Allgemeines zur Kalkung landwirtschaftl. Flächen
Kalk besitzt vielfältige positive Effekte auf den Boden sowie die Pflanzenvitalität. Da Ackerböden einem Versauerungsprozess unterliegen (Wurzelausscheidungen, Düngung, Bodenatmung) wirkt Kalk pH-Wert erhöhend u. hat so einen essentiellen Einfluss auf die Bodenstruktur (Aggregatbildung, Ton-Humus-Komplexe) sowie Wasser- und Nährstoffverfügbarkeit. Schwere Böden haben einen höheren optimalen pH-Wert als leichte Böden. Der optimale pH-Wert für die Nährstoffverfügbarkeit liegt im Bereich 5,5-7,5. Während des Anbaujahrs kommt es zwangsläufig zu Kalkverlusten, so dass eine erneute Zuführung wichtig ist (Erhaltungskalkung innerhalb der Fruchtfolge). Die versch. Kalkdünger unterscheiden sich in Wirkungsgeschwindigkeit u. Intensität.
AGLW 06623/933-207
Hinweise zur Düngung
Kann man direkt nach dem Kalken Gülle ausbringen? Werden die beiden Düngemittel nacheinander ausgebracht kann eine chem. Reaktion entstehen. Ausgangssituation: Beim Kalken werden Calcium- u. Magnesiumkarbonate auf dem Boden verteilt; bei der Gülledüngung wird Stickstoff vor allem in Form von Ammonium ausgebracht. Werden die Düngemittel direkt nacheinander ausgebracht, kann es zu einer chem. Reaktion kommen: Die Karbonate reagieren mit Ammonium zu Ammoniumkarbonat. Die Verbindung ist nur in einer neutralen bis schwach basischen Umgebung beständig. Ammoniumkarbonat wird umso unbeständiger, je geringer der pH-Wert im Boden ist; d.h.: Ammoniak wird freigesetzt (ausgegast) und die N-Verluste der Gülledüngung steigen. Daher zwischen Kalken und Güllegabe Zeitabstand von 2-3 Wochen einhalten, damit sich die Carbonate im Boden umwandeln können.
Claus, LLH; 0160 90725736
Herbstdüngung und Wasserhaushaltsgesetz
Mit der neuen Düngeverordnung sind einige Neuerungen bezüglich der Herbstdüngung hinzugekommen. So muss diese zu Wintergerste und -raps bei der N Bedarfsermittlung im Frühjahr in Höhe des pflanzenverfügbaren Stickstoffs berücksichtigt werden (Erhöhung der Ausnutzung flüssiger Wirtschaftsdünger). Die Sperrfrist für den Festmist von Huf- und Klauentieren, Komposte und Düngemittel mit einem wesentlichem P-Gehalt gilt vom 01.12.-15.01. Die Ausbringung von N- und P-haltigen Düngern ist auf gefrorenen Böden jetzt generell verboten. Beim Wasserhaushaltsgesetz ist der § 38a neu hinzugekommen. Dieser schreibt fest, dass an Gewässer angrenzende Flächen bei einer Hangneigung von durchschnittlich mind. 5% einen dauerhaft geschlossenen und begrünten Pflanzenbestand von 5 m aufweisen müssen (ab Böschungsoberkante).
AGLW, 06623 / 933 207
Landwirtschaftliche Hinweise zur Wirkung bei der Bekämpfung von Ungräsern
Wenn zurzeit, trotz gezielter Bekämpfung, Fuchsschwanz, Windhalm oder Trespen in größerer Anzahl über das Getreide oder aus Blattfrüchten ragen, kann dies mit möglichen Minderwirkungen zusammenhängen. Bei Ungräsern trifft dies vor allem für Sulfonylharnstoffe (Atlantis, Broadway, Husar), aber auch bei Fops (Axial, Traxos) zu. Wird eine unzureichende Wirkung nachgewiesen, müssen Fruchtfolge und Herbizidstrategie in der Fruchtfolge überdacht werden. Um diese Art Biotypen erfolgreich auszuschalten, sind Detailinformationen notwendig. Können Anwendungsfehler ausgeschlossen werden, wenden Sie sich in Verdachtsfällen (gilt auch für Unkräuter wie Vogelmiere, Kamille etc.) an den örtlich zuständigen Berater des LLH, damit ggf. ein Test durchgeführt wird; anhand des Ergebnisses wird eine Behandlungsstrategie erarbeitet.
Karl-Heinrich Claus; 0160 90725736
Hinweise zur Stoffstrombilanz
Durch die Stoffstrombilanz (Ssb) sollen die Nährstoffflüsse von N und P transparenter gestaltet werden. Zur Erstellung sind seit 2018 Betreibe verpflichtet, die einen N-Anfall aus eigener Tierhaltung von über 750 kg N/Jahr haben und zusätzlich mehr als 50 GV mit einem Besatz von mehr als 2,5 GV/ha oder 30 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und 2,5 GV/ha besitzen. Zudem muss sie für Biogasanlagen erstellt werden, die mit einem verpflichtenden Betrieb in einem funktionellen Zusammenhang steht. Ist der N-Anfall aus eigener Tierhaltung über dem Schwellenwert aber die GV je ha kleiner 2,5, muss der Betrieb lediglich eine Ssb erstellen, wenn er zusätzlich Wirtschaftsdünger mit mehr als 750 kg N aufnimmt. Ab dem 01.01.2023 sind Betriebe, die über 20 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche besitzen, über 50 GV haben und/oder Wirtschaftsdünger bzw. Gärreste aufnehmen zur Erstellung verpflichtet.
Bei Fragen sind wir unter 06623 / 933207 erreichbar oder unter www.aglw.de bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hinweise zu roten Gebieten
Durch die Novellierung der DüV vom 01.05.2020 ist der Nährstoffvergleich generell entfallen. Dies gilt auch für die Regelung in den roten Gebieten (Kontrollwert 40 kg N/ha und Jahr). Außerdem wurden die Ausnahmeregelungen für Betriebe mit Flächen in roten Gebiete gestrichen. Die neue DüV gibt für diese Gebiete zusätzlich 7 Auflagen vor, die durch die Bundesländer um 2 weitere ergänzt werden. Diese Regularien treten zum 01.01.2021 in Kraft. Hierbei ist auf den verpflichtenden Zwischenfruchtanbau ab 2021 hinzuweisen, der vor Sommerungen erfolgen soll (Ausnahme bei Ernte ab 01.10. oder unter 550 mm NS/m²). Anderenfalls ist keine N-Düngung zulässig.
Bei Fragen sind wir unter 06623 / 933207 erreichbar oder unter www.aglw.de bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Landwirtschaftliche Hinweise zum Vorratsschutz
Vorratsschädlinge wie Kornkäfer, Motten oder Milben verursachen in lagerndem Getreide erhebliche Schäden und Qualitätsverluste. Um dem Vorzubeugen, vor der Einlagerung der neuen Ernte besonders Ritzen, Ecken und Fugen der Läger mit Kehrbesen und Industriestaubsauger gründlich reinigen. Vorhandenes Altgetreide nicht mit der neuen Ernte vermischen, sondern so lagern, dass es als erstes verfüttert, bzw. auslagert werden kann. Eine zusätzliche chemische Behandlung der leeren Speicherräume schafft letzte Sicherheit vor Schädlingen: Bei Behandlung der Lagerräume alle Flächen, Ritzen und Winkel sowie die benutzten Maschinen und Geräte gründlich benetzen. Zugelassen für die Bekämpfung von Vorratsschädlingen in Leerräumen ist K‐Obiol EC 25. Befallenes Getreide beim Umlagern ggf. mit K-Obiol EC 25 behandeln. Anwendungshinweise beachten!
Karl-Heinrich Claus; LLH HEF/FD; 0160 90725736
Pflegeverpflichtung auf Brachflächen
Brachliegende bzw. stillgelegte Acker- oder Dauergrünlandflächen müssen mindestens einmal jährlich ab dem 01. Juli gemulcht oder gemäht werden, damit sie in einem guten landwirtschaftlichen Zustand verbleiben. Werden die Flächen gemäht, muss das Mähgut entweder abgefahren oder zerkleinert und ganzflächig auf dem Schlag verteilt werden. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Mähguts ist allerdings nur bei solchen Brachflächen möglich, die nicht als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ausgewiesen sind. Aktuell wird angestrebt, auch eine Nutzung der ÖVF-Flächen zuzulassen. Dies ist aber noch nicht abschließend geregelt. Weitere Informationen sind erhältlich im Fachdienst Ländlicher Raum, Hubertusweg 19, Bad Hersfeld (Tel.: 06621/87-2221).
T. Krenzer
Landwirtschaftliche Hinweise zu Pflegemaßnahmen an Feldrändern
Bis in die 60er Jahre hinein war die Pflege von Feldrändern durch Beweidung und Mahd als Grünfutter eine Notwendigkeit für ldw. Betriebe. Mit dem Verschwinden von Kleinstbetrieben wurden Feldraine und Wegränder, sofern maschinell möglich, mit Balken- o. Kreiselmähwerken gemäht, das Mähgut bleibt seitdem meist auf der Fläche. Mittlerweile ist der Einsatz von Schlegelmulchern Stand der Technik. Die Pflegemaßnahmen dienen dazu, das Einwandern von Ungräsern (u.a. Trespen) u. Unkräutern (z.B. Ackerwinden) in die Kulturfläche zu vermeiden; Pflegemaßnahmen deshalb vor dem aussamen der unerwünschten Pflanzen durchführen. Einige Gemeinden geben für diese Arbeiten Zeiträume vor! Die Maßnahmen werden z.T. auch kritisch beäugt: Verlust von Artenvielfalt u. Lebensräumen für Kleinlebewesen sind z.B. oft genannte Kritikpunkte. Die Praxis kann diesen Forderungen nachkommen, indem sie Wege- o. Feldrandabschnitte ohne kritischen Bewuchs zunächst vom Mulchen ausnimmt, u. erst direkt vor o. nach der Ernte der Kultur pflegt.
K.-H. Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Versuchsfeldführungen
Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen bietet in den kommenden Wochen wegen der situationsbedingten Einschränkungen an 6 Standorten (u.a. Eichhof – Bad Hersfeld) digitale Versuchsfeldführungen an, die jeder selbständig durchführen kann. Am Eingang der Felder informieren Hinweistafeln über das Versuchsfeld und zum Ablauf der „digitalen Führung“; dort ist ein QR-Code abgedruckt, den man mit dem Smartphone einscannt um dann die Einführung der digitalen Versuchsfeldführung zu starten; ein Versuchsfeldführer liegt für jeden Besucher bereit.
K.-H. Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Landwirtschaftliche Hinweise zur allgemeinen Situation
Winterweizen hat die Ähre geschoben; um das Risiko einer Infektion mit Fusarium zu reduzieren, in gefährdeten Beständen (pfluglose Bestellung - anfällige Sorte – Vorfrucht: Stoppelweizen, Mais) in der Blüte des Weizens Abschlussbehandlung fahren (u.a. Ampera, Magnello, Osiris, Prosaro). Auf Blattläuse u. Getreidehähnchen achten. Den Läusebesatz in Leguminosen kontrollieren; Schadschwellen: Erbsenblattlaus 25% Befall (Blüte), schwarze Bohnenlaus 5-10 % befallene Pflanzen mit Kolonien. Grüne Erbsenblattlaus kann in beiden Kulturen Virosen übertragen; Kontrolle durch Ausklopfen der Blüten.
Im Wintergetreide, in erster Linie Wi-Gerste, fallen Ähren auf, die in Teilbereichen taub sind bzw. gar keine Körner ausgebildet haben; die sogenannte Laternenblühtigkeit ist eine Folge von Spätfrösten. Schaden betroffener Flächen %ual in etwa abschätzen – ggf. Bestand zeitnah silieren.
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Schädlingsaufkommen in Leguminosen
Erbsen und Bohnen beginnen in den kommenden Tagen mit der Blüte. In dieser Phase verstärkt auf Blattläuse achten! Bekämpfungsschwelle: Erbsenblattlaus (sitzt versteckt in den gefalteten Blättern) liegt bei 10 bis 15 Läusen pro Trieb bzw. 25 % befallener Pflanzen in der Blüte, bei der schwarzen Bohnenlaus 5-10 % befallener Pflanzen mit Kolonien. Grüne Erbsenblattlaus kann in beiden Kulturen Viren übertragen; die Virose mit dem höchsten Schadpotential ist das Nanovirus (gelbe Pflanzennester im Bestand verteilt). Marienkäfer im Bestand, weisen i.d.R. zwar auf einen Läusebefall hin, dieser muss aber nicht zwangsläufig bekämpfungswürdig sein; deshalb immer vor einem Insektizideinsatz Blattlausbesatz durch Ausklopfen der Blüten bestimmen. Bei Bedarf Pirimor gegen versteckt sitzende Läuse verwenden oder den Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin, z.B. Karate Zeon, auch gegen Erbsenwickler möglich (beide nicht in TM) einsetzen.
K.-H. Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Landwirtschaftliche Hinweise zur pflanzenbaulichen Situation
Mit dem Erreichen des Fahnenblattes besteht noch eine Möglichkeit Herbizide im WW einzusetzen; Tankmischungen mit Fungiziden prüfen, mit Ethephon (Cerone o. Camposan) nicht möglich! Krankheitsdruck gering – Fungizide schieben und Bestände weiter kontrollieren; generell, auch in Triticale, auf Gelbrost achten. Wo Bestände 36 Std. blattnass waren, mit Septoria kalkulieren. Auf Blattläuse u. Getreidehähnchen achtgeben. Ertrag u. Qualität von So-Ge durch Fungizid zum Beginn des Grannenspitzens mit geringfügig reduzierten Aufwandmengen der Fungizide aus dem Wi-Gerstenportfolio (A.Opti nicht mehr möglich) absichern. Sowohl Fungizide als auch Wachstumsregler bei trockenen Bedingungen und ungleichmäßiger Entwicklung der Bestände, am Gros der Pflanzen ausrichten. In wieder durchgegrüntem Mais kann die Unkrautbekämpfung erfolgen.
K.-H. Claus, LLH HEF/FD; 0160 907257369
Mikro- und Makronährstoffe im Mais
Beim Mais sollte auf einen Mangel an Mikronährstoffen geachtet werden. Durch Blattanalysen konnte die AGLW in den letzten Jahren im Beratungsgebiet häufig einen Mangel an Bor, Magnesium, Mangan, Schwefel und Zink in den Beständen feststellen. Mais besitzt einen S-Bedarf von etwa 15 kg S ha-1. Magnesiummangel tritt häufig bei hohen Kaliumgehalten im Boden auf (das K:Mg-Verhältnis sollte nicht größer als 3:1 sein). Aber auch hohe Ammoniumgaben verdrängen Magnesium an der Wurzel. Kennzeichnend sind perlschnurartige Chlorosen zwischen den Blattspreiten, die sich später rötlich-violett verfärben. Zinkmangel äußert sich in gestauchtem Wuchs (gehemmte Zellteilung) und durch sinkenden Chlorophyllgehalt (gestörte Stoffwechselprozesse) in Aufhellungen im unteren 2/3 des Blattes. Er tritt vor allem auf Böden mit einem pH-Wert von unter 7 und geringer organische Düngung sowie hohem Phosphatgehalt im Boden auf. Bor fördert die Wurzelentwicklung sowie Korn- und Kolbenausbildung (steigert den Kolbenanteil). Mangan beeinflusst hingegen die Seitenwurzelbildung und die Photosynthese positiv. Eine Mikronährstoffdüngung mit Bor, Mangan und Zink kann somit das Wachstum des Mais positiv beeinflussen. Empfohlen wird eine Blattdüngung im Vier- bis Achtblattstadium mit 400-500 g ha-1 Bor, 300‑500 g ha-1 Mangan und 400-500 g ha-1 Zink. Bor sollte allerdings eher früher im Vierblattstadium gegeben werden. Der Mikronährstoffbedarf kann durch eine Boden- bzw. Pflanzenanalyse ermittelt werden.
AGLW, 06623-933207
Unkrautbekämpfung im So-Getreide
Ab 3. Blatt des So-Getreides können bei günstigen Temperatur- u. Lichtverhältnissen idealerweise Wuchsstoffe (Duplosane: KV, DP, Super) mit einem Mischpartner (Pointer SX, Dirigent SX, Tomigan, Lodin etc.) zum Einsatz kommen. Ariane C ist für Anwendungen über die Bestockung hinaus (Zusatzwirkung gegen Disteln) geeignet; U 46 M-Fluid ist speziell bei Disteln einzusetzen - Kamille, Klette u. Stiefmütterchen werden hiermit nicht ausreichend bekämpft! Der Zusatz von Pointer SX, Pointer Plus (erfasst auch Klette) o. Dirigent SX verbreitert das Wirkungsspektrum u. sichert die Wirkung gegen Disteln ab. Eine ansprechende Breitenwirkung besitzen Antarktis u. Artus - beide Präparate wegen ihrer griffigen Wirkstoffe in trocknen Beständen einsetzen! Ungräser treten im So-Getreide in deutlich geringerer auf; in Gerste u. Weizen können Axial, Concert u. Husar Plus eingesetzt werden, in Hafer kann nur mit Concert SX gegen Windhalm gearbeitet werden.
H. Claus, 0160 90725736
Wachstumsregelereinsatz im Wi-Getreide u. zur Blütenbehandlung im Raps
Stadium EC 31/32 ist der opt. Termin für den Wachstumsreglereinsatz im Getreide. In gut entwickelten Beständen u. auf Standorten mit gesicherter Wasserführung Maßnahme mit empfohlener Aufwandmenge fahren; diese auf trockenen Standorten u. anhaltender Trockenheit unbedingt reduzieren, bzw. hinauszögern. Raps wird in einigen Tagen die Vollblüte erreichen. In schwachen Beständen Blütenbehandlung abwägen: Wenn, dann dort mit günstigen Azolen planen. Maßnahme nicht zu früh durchführen - Dauerwirkung der Fungizide beträgt max. 2 Wochen. Die aktuellen Fangzahlen des Kohlschotenrüsslers schließen auf niedrigen Befall – daher keine Insektizide zumischen.
H. Claus, 0160 90725736
Maisaussaat 2020
Nach feuchten Winter zeigt sich der Frühling bis jetzt trocken. Die Austrocknung des Bodens wurde durch den Wind im März und den Temperaturanstieg der letzten Tage beschleunigt. Bei der Aussaat sollte darauf geachtet werden die Wasserverdunstung in tieferen Bodenschichten nicht zusätzlich zu fördern (flache Bearbeitung). Auch ein zu feinkrümeliges Saatbett sollte auf Grund der Verschlämmungsgefahr vermieden werden (Starkregenereignisse). Silomais besitzt einen N-Bedarf von 0,25 kg/dt FM-Zielertrag (aus Versuchsergebnissen der AGLW). Die N-Aufnahme der Zwischenfrucht sollte berücksichtigt werden. Laut Untersuchungen der AGLW im Herbst 2019 haben die Zwischenfrüchte 20 (schlechte Bestände) bis 90 kg N/ha aufgenommen. Der S-Bedarf liegt bei etwa 15 kg S/ha. Liegt der P2O5-Gehalt im Boden über 20 mg je 100 g Boden (CAL-Methode, Gehaltsklasse C), darf P nur nach Entzug zugeführt werden. Der P-Entzug beträgt 0,175 kg P2O5 je dt FM.
AGLW, 06623-933207
Untersaaten im Mais
Untersaaten im Mais bieten einige Vorteile: Erosionsminderung, Nährstoffbindung nach Ernte, Ungras-/Unkrautunterdrückung, Futterquelle, Verbesserung der Befahrbarkeit… Bei Grasuntersaat ist darauf zu achten, dass dies die jungen Maispflanzen nicht überwächst, so dass das Gras ggf. erst später eingesät wird (z. B. Welsches Weidelgras im 3-8 Blattstadium). Es bieten sich Rotschwingel, Knaulgras sowie Deutsches und Welsches Weidelgras an. Die Untersaat sollte leicht zu bekämpfen sein und eine gute Schattenverträglichkeit aufweisen. Ein Mischanbau mit Stangenbohnen zur Steigerung des Proteingehaltes im Futter ist ebenfalls denkbar. Nähere Informationen können Sie bei der AGLW erfragen.
AGLW, 06623-933207
Schossergabe Getreide
Das Getreide weist durch den milden und feuchten Winter einen weiten Entwicklungszustand auf. Derzeit zeigt sich die Wettersituation (inkl. Prognosen) trocken und sonnig, was auch deutliche Auswirkungen auf die Bodenfeuchte und die Düngeausnutzung in den nächsten Wochen haben wird. Aus Versuchen der AGLW in der Region zeigt sich ein N-Bedarf im Getreide von 1,7 kg N/dt Zielertrag je ha. Durch die Schossergabe sollen die Triebe erster und zweiter Ordnung gefördert und die Kornzahl pro Ähre abgesichert werden. Höhe (WG 60-80, WW 50-70 kg N/ha) und Zeitpunkt richten sich nach Bestandsentwicklung und BBCH (Nmin spätestens jetzt berücksichtigen!). Je nach Bestandesentwicklung sollte bei zu dichten Beständen die Gabe später erfolgen, um die Triebreduktion abzuwarten. Zudem sollte jetzt spätestens S gedüngt werden (WG 15-20 und WW 20-25 kg S/ha).
Benedikt Sokolowski, AGLW, 06623-933207
Landwirtschaftliche Hinweise zur allgemeinen Situation (Teil 2)
Wegen der Nachtfröste Pflanzenschutzmaßnahmen (Herbizid/Wachstumsregler) Richtung Wochenende verschieben; noch ausstehende Herbizidmaßnahmen im Wi-Getreide dann fahren. Verschlämmte Flächen ggf. walzen o. striegeln um Verkrustung zu brechen. Voraussetzung für`s Walzen: Im Unterboden gut abgetrocknete Böden, stärkere Fröste müssen vorüber sein, aktives Wachstum der Bestände. Gewalzte Bestände: für ca. 1 Woche kein Herbizid. Wi-Gerste: Sehr früh gedrillte Bestände weisen örtlich nesterartige Vergilbungen u. Verzwergungen auf – Symptome die auf Befall mit dem Gelbverzwergungsvirus hindeuten; Schadbild nicht mit nässebedingten Kulturschäden verwechseln. Virus wurde im Herbst durch Blattläuse übertragen; befallene Pflanzen sind Infektionsquellen – Bestände deshalb an sonnigen Tagen in der Mittagszeit (Läuse erkennt man dann als Schatten auf den Blättern) kontrollieren. Schadschwelle liegt bei 10-20 % befallener Pflanzen. Winterraps: Düngung im Wi-Raps unbedingt abschließen. Den Zuflug von Rapsschädlingen bei steigenden Temperaturen kontrollieren – Gelbschalen an der Bestandeshöhe ausrichten! Wachstumsregler wg. Frost schieben. Leguminosen: Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass mechanische Unkrautregulierung bei geringem Unkrautdruck auf leichten - mittleren Standorten unter trockenen Bedingungen machbar ist: wichtig ist opt. Termin u. Einstellung von Striegel o. Hacke. Schwerpunkt der chem. Unkrautbekämpfung liegt im VA: hohe Wirkungsgrade u. Verträglichkeit bei abgesetztem Saatbett, opt. Ablagetiefe und ausreichend Bodenfeuchtigkeit. Im NA steht nur eine begrenzte Auswahl an Herbiziden z. V.!
K.-H. Claus, LLH HEF/FD; 016090725736
Landwirtschaftliche Hinweise zur allgemeinen Situation (Teil 1)
Leguminosen frei von Ungräsern und Unkraut halten; vorrangig stehen VA –Anwendungen zur Verfügung: in Erbsen und Bohnen u.a. die Präparate Stomp Aqua, Boxer, Centium 36CS, Bandur u. Novitron. Wegen Wirkungslücken der Einzelprodukte sind ggf. TM sinnvoll (Beratungsempfehlungen LLH S. 164 ff.). Behandlungen bis 5 Tage nach der Saat durchführen! Sichere Wirksamkeit und Verträglichkeit ist nur bei rückverfestigtem Boden und ausreichender Bodenbedeckung der Saat gewährleistet. In Lupinen ist nur VA möglich. Raps: vielfach wurden die Schadschwellen beim Zuflug von Schädlingen nicht erreicht – Gelbschalen nach Kältephase weiter im Blick halten. Herbizide im Getreide z. Zt. wegen der Fröste schieben; wenn es die Witterung dann wieder zulässt: gut benetzen - mind. 250 besser 300 l/ha Wasser/ha – einsetzen! Möglichst feintropfig spritzen; Doppelflachstrahldüsen zeigen im Vergleich zu klassischen Bauarten tendenziell ein besseres Applikationsbild.
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Anbau von Ackerbohnen und Körnererbsen Frühjahr 2020
Ackerbohnen (AB)/Körnererbsen (KE) bedürfen keiner N-Düngung, lockern Fruchtfolgen auf und helfen als Blattfrucht u. Sommerung bei der Bekämpfung hartnäckiger Ungräser. Auf bessere Böden mit guter Wasserversorgung passt die AB (Ertragserwartung 15-60 dt/ha). Aussaat erst, wenn es die Bodenverhältnisse zulassen (abgetrocknete Böden!), Saatstärke 45-50 kf. Kö/m², Saattiefe 5-8 cm. KE sind trockentoleranter (Ertragserwartung 20-55 dt/ha). Aussaat im März, Saatstärke 70 - 90 kf. Kö/m2, Saattiefe 4-5cm. Bei beiden Arten auf gleichmäßige Ablagetiefe achten! Sorten AB: Fuego, Fanfare, Tiffany (vicinarm). KE: Astronaute, Respect (Standfestigkeit!), Alvesta. Chemische Unkrautbekämpfung im Vorauflauf hat größte Wirksamkeit bzw. in AB keine NA-Maßnahme zugelassen. Chem. Ungrasbekämpfung im Nachauflauf mit selektiven Gräsermitteln in AB und KE möglich. Bei Anrechnung als ökol. Vorrangfläche im Greening (Faktor 1) ist der Einsatz von chem. Pflanzenschutz nicht erlaubt. Alternativ mech. Unkrautregulierung gut möglich. Schädlinge: Blattrandkäfer (Blattfraß, Bekämpfungsschwelle (BS): 50% angefressene Pflanzen), schw. Bohnenlaus (BS: 10% befallene Pflanzen mit Koloniebildung), grüne Erbsenblattlaus (BS: 10-15 Blattläuse/Trieb bzw. 25% befallene Pflanzen während Blüte), Ackerbohnenkäfer (schwer bekämpfbar). Pilzkrankheiten bei Auftreten behandelbar Mitte/Ende Blüte (Durchfahrbarkeit der Bestände!). Ernte KE Ende Juli/Anf. August, AB Anfang August bis Anf. September. Nach AB und KE geringe Bodenbearbeitungsintensität um N-Mineralisation gering zu halten. Einsatz in Rinder-, Schweine- und Geflügelfütterung möglich.
P. Roth, LLH Eichhof 06621/922876
Landwirtschaftliche Hinweise zum Raps und zum Herbizideinsatz im Getreide
Die wechselhaften und meist kühlen Bedingungen zögern den Zuflug von Rapsschädlingen hinaus; dennoch Gelbschalen im Winterraps aufstellen - geschützte Waldrandlagen und warme Südhanglagen werden in der Regel früher angeflogen als offene Lagen. Insektizide konsequent nur bei Überschreitung der jeweiligen Schadschwelle einsetzen: Rapsstängelrüssler: 5-10 Käfer, Kohltriebrüssler: 10 Käfer (jeweils/Gelbschale innerhalb von 3 Tagen). Zählt man bei Kontrollen nur Rüsselkäfer in den Gelbschalen, wirken Pyrethroide Typ 2 (u.a. Karate Zeon, Bulldock, Decis forte, Fury 10 EW). Findet man zeitgleich in nennenswerter Zahl Rapsglanzkäfer, dann Trebon EC 30 (Typ 1) einsetzen. Um noch eine breite Mischverunkrautung im Raps auszuschalten Korvetto einsetzen: WICHTIG: Knospen müssen noch von Hüllblättern umschlossen sein! Mit schwefelhaltigen Stickstoffdüngern den Bedarf vom Raps (40-50 kg S/ha) zeitnah sicherstellen.
Herbstsaaten wurden letztes Jahr nur zum Teil mit Herbiziden behandelt; in frühen Aussaaten sind Ungräser gut bestockt! Anstehende Behandlungen gegen Ungräser solo, möglichst ohne Mischpartner durchführen - um hohe Wirkungsgrade abzusicherrn. Wassermengen von mind. 250, besser 300 l/ha einsetzen. Tropfenspektrum möglichst feintropfig wählen. Auf ausreichende Luftfeuchte achten (> 60 %)! - gilt besonders für Mittel der HRAC-Gruppe B. Doppelflachstrahldüsen zeigen Vorteile bei der Benetzung. Weitere Info`s in den Beratungsempfehlungen oder im Beratungsfax LLH.
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Andüngung Frühjahr 2020
Die Herbst Nmin-Werte aus 2019 lagen im Beratungsgebiet der AGLW im Schnitt bei 42 kg N/ha (n=432). Eine leichte Verlagerung in den Bereich 30-60 cm war, bedingt durch die Niederschläge im Oktober, zu erkennen. Grundsätzlich waren die Temperaturen über den Winter zu mild (Dez. 3,8°C, Jan. 3,6°C, Feb (bis 24.02) 5,8°C). Die Tiefsttemperatur an der Wetterstation in Niedergude betrug -7°C. Frost in den oberen 5cm Boden konnte nicht festgestellt werden. Unter diesen Rahmenbedingungen stellte sich eine wirkliche Vegetationsruhe kaum ein. Vor allem die Rapsbestände konnten einen Großteil des verfügbaren N aufnehmen, sodass auch zunächst schwache Bestände noch etwas zulegen konnten. Die Blattverluste sind gering und vereinzelt beginnt bereits die Streckung. In Verbindung mit hohen Niederschlägen im Februar (96 mm bis 24.02) werden die Nmin-Gehalte unter Raps recht gering sein, sodass zu Vegetationsbeginn Nitratdünger von Vorteil sind. Insgesamt sollten 3,6 kg N/dt Zielertrag ausgebracht werden, sowie je dt Ertrag 1 kg S/ha. Bei schwachen Beständen sollte der Zielertrag nach unten korrigiert werden. Auch die Gerstenbestände stehen üppig. Es empfiehlt sich zunächst verhalten anzudüngen (40-50kgN/ha) und die Schossergabe nach der Triebreduktion zu setzen (BBCH32). Die Wintergerste sollte nicht mehr als 20 kg S/ha bekommen. Winterweizen (aber auch Triticale) – Bestände nehmen vor und über Winter nicht so viel N auf, sodass hier die Nmin-Werte im Frühjahr etwas höher liegen. Eine Startgabe zu Vegetationsbeginn sollte zirka 50 kg N/ha betragen und die zweite Gabe zum Schossen dann je nach Bestand etwas früher oder später erfolgen. Zu Weizen sollte 20-25 kg Schwefel/ha gegeben werden.
Pfister; AGLW; 06623/933207
Anbau von Sommergetreide
Durch geringen Pflanzenschutz- und Düngungsaufwand kann der Anbau von Sommergetreide wirtschaftlich interessant sein. Die Nährstoffbilanzen werden entlastet, betriebliche Arbeitsspitzen entzerrt und die Maschinen besser ausgelastet. Der Anbau von Sommergetreide ist oft an abtragender Stelle in der Fruchtfolge und auf schwächeren Standorten, wo sie ihr Ertragsvermögen nicht ausschöpfen können. Nach enttäuschenden Erträgen in 2018 konnten diese sich zwar wieder leicht erholen, aber auch in 2019 litten die Bestände unter fehlenden Niederschlägen und zu hohen Temperaturen. Einen gesicherten Mehrertrag durch Wachstumsregler und Fungizidmaßnahmen konnte mit ø 5-6 % nur die Sommergerste erzielen. In den Landessortenversuchen hatte der Sommerhafer in einem guten Jahr ø Erträge in Hessen von über 80 dt/ha. Im Durchschnitt der letzten 3 Jahre lagen Sommerhafer und -gerste bei ca. 60 dt/ha, Sommerweizen bei ca. 75 dt/ha. Soll die Sommergerste als Braugerste verwendet werden, sollte der Anbau der Sorten in Absprache mit dem Abnehmer erfolgen. Bei entsprechender Bestandesführung kann Braugerste auch als Futtergerste angebaut werden. Hafer bevorzugt Standorte mit guter Wasserversorgung, keine flachgründige Böden. Sortenempfehlung: Max, Poseidon, Symphony, als Probeanbau Delfin und Lion. Sommergerste kommt mit trockeneren Verhältnissen besser zurecht, auf gute Saatbedingungen und ausreichende pH-Werte ist zu achten. Sortenempfehlung: RGT Planet, Avalon, Accordine und zur Probe Leandra. Sortenempfehlung Sommerweizen: Quintus, Licamero, KWS Mistral, zur Probe KWS Starlight. Quintus zeichnet sich durch eine geringe Anfälligkeit für Ährenfusarium aus.
L. Klingebiel, LLH Eichhof, 06621 922841
Landwirtschaftliche Hinweise zur Ungrasbekämpfung im Wintergetreide
Wegen später Aussaaten im Herbst ist noch einiges an Wintergetreide zu behandeln.
Frühe Behandlungen anstreben; bei Bodenherbiziden (u.a. Attribut (nur WW), CTU-Produkte (nur Windhalmwirkung)) neben der Bodenfeuchtigkeit auch auf Größe der Ungräser achten: bei mehr als 3 Blättern ist kein ausreichender Wirkungsgrad zu erwarten; genannte Produkte sind ab 5°C möglich. Blattaktive Mittel (Atlantis o. Broadway) nach Vegetationsbeginn, bei wüchsigen Bedingungen einsetzen. Trespenbekämpfung im WW: im Splitting 1. Attribut + AHL, ca. 8 Tage später Atlantis Flex + FHS; im Roggen u. Triticale: Broadway + FHS. Windhalm u. Ackerfuchsschwanz in Wintergerste: nur Axial 50 möglich; ab 4-5° C einsetzbar.
Termine Frühjahrsempfehlungen Pflanzenbau: 17.2. Sontra; 25.2. Bebra; 03.03. Niederaula jeweils 20 Uhr.
K.-H. Claus; LLH HEF/FD; 0160 90725736
Hinweise zur Düngung, zu Saatgut Blühmischungen u. Terminhinweis
Zur anstehenden Saison flüssige, organische Dünger auf bestellten Ackerflächen bodennah ausbringen. Blühmischungen: Der HBV bietet 2020 wieder eine einjährige Blühmischung an, die sowohl die Kriterien der Greening Honigbrache (einjährig) als auch HALM C.3.1 (einjährig) erfüllt; benötigte Mengen bis zum 28.01. bei der Geschäftsstelle des Bauernverbandes melden.
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
HALM C.1 - Körnerleguminosenanbau für Neueinsteiger
Durch das große Interesse an der Neuauflage der HALM Maßnahme C.1. „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“, bekommt der Leguminosenanbau, der Bestandteil der Fördermaßnahme ist, wieder mehr Rückenwind. Um Ihnen den Einstig in den Anbau zu erleichtern und aktuelle Informationen zu liefern findet am Donnerstag, den 06. Februar 2020 am Landwirtschaftszentrum Eichhof, ALB-Halle von 9:45 Uhr bis ca. 15:30 Uhr eine Informationsveranstaltung statt. Themen werden Anbau- und Sortenempfehlungen, Fruchtfolge, Pflanzenschutz und Praktikerberichte sein. Anmeldung bitte bis zum 29.01.2020 bei Philipp Roth, LLH, Tel.: 06621/922876, Mobil: 0171/8360524, E.-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!